Frankfurter Rundschau: Angemessene Strafe
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Gefängnis. Das forderte die Bundesanwaltschaft vor dem
Oberlandesgericht München. Sie will nicht allein eine lebenslange
Freiheitsstrafe, sondern eine besondere Schwere der Schuld. Der Haft
würde die Sicherungsverwahrung folgen. Das Plädoyer ist richtig. Eine
ganze Kette von Indizien legt nahe, dass Zschäpe von den Taten des
NSU nicht nur wusste, sondern sie unterstützte. Die 42-Jährige war
es, die schon in den 90er Jahren als glühende Rechtsextremistin
auffiel. Sie war es, die nach dem Tod von Uwe Böhnhardt und Uwe
Mundlos für die Verbreitung der Bekennervideos sorgte. Zschäpes
Verhalten vor Gericht hat gezeigt, was ihr Gutachter attestieren. Sie
hat ein dominantes Wesen, das sich nicht wegduckt, sondern andere zu
steuern versucht. Das Gericht dürfte dem Plädoyer folgen. Auch das
wäre richtig so.
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Datum: 12.09.2017 - 16:48 Uhr
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