Mitteldeutsche Zeitung: zu Mindestlohn und Zuschläge
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gutverdienender Facharbeiter etwa in der Chemieindustrie
selbstverständlich auf Grundlage seines normalen Verdienstes
berechnete Zuschläge erhält, ein Geringverdiener mit Mindestlohn aber
nicht, weil alte Tarifverträge Minilöhne von fünf, sechs oder sieben
Euro vorsehen? Es wirft ein bezeichnendes Licht auf den unterlegenen
Arbeitgeber, dass er eben das versucht hat: Lohndumping unter
Mindestlohnniveau durchzusetzen - zum eigenen Vorteil und gegen das
Gesetz. Dies hat das höchste deutsche Arbeitsgericht in Erfurt nun
unmissverständlich klar gestellt.
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Hartmut Augustin
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Datum: 20.09.2017 - 18:35 Uhr
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