Gesundheitsversorgung von EU-Bürgern: Bundesregierung stiehlt sich aus der Verantwortung
ID: 1532724
zur medizinischen Versorgung von EU-Bürger/-innen in Deutschland hat
die Bundesregierung ein Ende vergangenen Jahres in Kraft getretenes
Gesetz verteidigt, das bestimmte Gruppen von Migranten de facto vom
Zugang zu medizinischer Versorgung ausschließt. Ärzte der Welt
kritisiert die Antwort und fordert die zukünftige Regierung dazu auf,
die Missstände zu beheben.
Laut dem Gesetz, auf das sich die Kleine Anfrage bezieht, haben
Arbeitssuchende aus Rumänien oder Bulgarien, die sich seit weniger
als fünf Jahren in Deutschland aufhalten, nur noch für maximal einen
Monat Anspruch auf Sozialleistungen und Gesundheitsversorgung.
Darüber hinaus wird diese offiziell nur bei akuten Schmerzuständen
oder Schwangerschaft gewährt. Vor Einführung des Gesetzes galt die
Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, nach der EU-Bürger/-innen in
der Regel nach sechs Monaten reguläre Sozialhilfeleistungen
zustanden.
In dem Schreiben der Bundesregierung heißt es, die neue
Gesetzgebung habe Rechtssicherheit geschaffen. Das Gegenteil ist der
Fall. Vielmehr haben für (juristische) Interpretationen offene
Formulierungen wie "akute Erkrankung" oder "besondere Umstände" bei
Patient(inn)en, medizinischen Dienstleistern und Sozialämtern eine
Unsicherheit geschaffen, die in der Praxis dazu führt, dass eine
ganze Gruppe von Menschen gar nicht oder nur unzureichend
gesundheitlich versorgt wird.
"Die Bundesregierung operiert mit unbestimmten Rechtsbegriffen und
schiebt somit die Verantwortung auf Kommunen, Gerichte, Ärzte und
Krankenhäuser ab", sagt François De Keersmaeker, Direktor von Ärzte
der Welt Deutschland. "Damit Gesundheit für EU-Bürger/-innen kein
Glücksspiel bleibt, muss ihr Zugang zu medizinischer Versorgung
bundesweit sichergestellt werden."
Laut Bundesregierung handelt es sich um "Einzelfälle", die ihre
Ansprüche einklagen könnten. Dabei wird nicht berücksichtig, dass die
Betroffenen oft nicht in der körperlichen und seelischen Verfassung
sind, einen möglicherweise langwierigen Rechtstreit zu führen.
Mangelnde Sprachkenntnisse und fehlender Zugang zu Rechtsbeistand
stellen weitere Hürden dar. Zudem ist Gesundheit ein Menschenrecht
und die Argumentation, man müsse es sich vor Gericht erstreiten,
daher absurd.
Mitarbeiter von Ärzte der Welt in Deutschland haben tagtäglich mit
Menschen zu tun, die von dem Gesetz direkt oder indirekt betroffen
sind - weil ihnen notwendige Leistungen verweigert werden oder weil
sie sich aus Angst, die hohen Behandlungskosten selbst tragen zu
müssen, nicht zum Arzt trauen. Wenn Krankheiten in der Folge
chronisch werden oder sich zu Notfällen entwickeln, ist dies nicht
nur für den Patienten tragisch, sondern zudem oft deutlich teurer,
als wenn man sie sofort behandelt hätte.
Bereits im August hat Ärzte der Welt gemeinsam mit 29 anderen
Organisationen einen Brief an Bundesministerin Andrea Nahles
verfasst, um auf die massiven negativen Auswirkungen aufmerksam zu
machen, die das Gesetz für viele EU-Bürger/-innen in Deutschland hat.
Eine Antwort blieb bisher aus.
Ärzte der Welt ist entgegen der Ansicht der Bundesregierung der
Meinung, dass der Ausschluss bestimmter Personengruppen von
medizinischen Leistungen gegen den von Deutschland unterzeichneten
UN-Sozialpakt verstößt, der das Land verpflichtet, eine angemessene
Gesundheitsversorgung für jeden hier lebenden Menschen zu
gewährleisten.
Pressekontakt:
Stephanie KIRCHNER
Referentin Öffentlichkeitsarbeit - Press Officer
Ärzte der Welt e.V. - Doctors of the World Germany
Leopoldstr. 236, 80807 München, DE
t. +49 (0) 89 45 23 081-294
m. +49 (0) 170 3187250
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Datum: 22.09.2017 - 07:05 Uhr
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