Bundestagswahl 2017: Neue Sitzkontingente der Länder
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den nunmehr vorliegenden Bevölkerungszahlen zum Stand 30. Juni 2016
gegenüber der Pressemitteilung Nummer 26/17 leicht verändert. Wie der
Bundeswahlleiter weiter mitteilt, ist die Bevölkerungszahl in
Brandenburg demnach leicht gestiegen, in Sachsen-Anhalt ist sie
dagegen gesunken. Die Anzahl der Sitzkontingente Brandenburgs hat
sich somit um eins auf 20 erhöht sowie in Sachsen-Anhalt auf 17
verringert.
Die Umrechnung der Wählerstimmen in Mandate erfolgt in zwei
Verteilungsstufen, welche jeweils zwei Rechenschritte enthalten. In
der ersten Verteilungsstufe werden in einem ersten Rechenschritt
jedem Land Sitzkontingente anhand des jeweiligen Bevölkerungsanteils
zugeteilt (§ 6 Absatz 2 Satz 1 Bundeswahlgesetz). Gemäß § 6 Absatz 2
Satz 1 Bundeswahlgesetz in Verbindung mit § 3 Absatz 1
Bundeswahlgesetz ist hierbei nur die deutsche Bevölkerung zu
berücksichtigen. Darüber hinaus sind die letzten amtlichen
Bevölkerungszahlen zu verwenden (§ 78 Absatz 1 Satz 2 Nummer 7
Bundeswahlordnung).
Die vollständige Pressemitteilung ist im Internetangebot des
Bundeswahlleiters unter http://www.bundeswahlleiter.de zu finden.
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Büro des Bundeswahlleiters Telefon: 0611 75-4863
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Datum: 22.09.2017 - 08:32 Uhr
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