Landgericht Köln hat entschieden: Deutsches Tierschutzbüro veröffentlicht kein Videomaterial, das

Landgericht Köln hat entschieden: Deutsches Tierschutzbüro veröffentlicht kein Videomaterial, das manipuliert ist - Landwirtschaftsverlag (topagrar.com) verliert erneut vor Gericht

ID: 1532915
(ots) - Der Landwirtschaftsverlag hatte in seiner
Publikation "top agrar" dem Deutschen Tierschutzbüro unterstellt, die
Tierrechtler hätten auf ihrer Website Videomaterial veröffentlicht,
auf dem ein Huhn zu sehen sei, das sich auf der Flucht vor den
Herstellern der Aufnahmen mit einem Fuß verfangen hätte. "Damit
unterstellt uns der Landwirtschaftsverlag im Grunde, dass wir
Bildmaterial manipulieren, indem Aktivisten Tiere in eine missliche
Lage bringen und dieses dann filmen", empört sich Jan Peifer,
Vorstandsvorsitzender des Deutschen Tierschutzbüros.

Bereits im September 2016 hatte das Landgericht Köln (AZ LG Köln -
28 O 253/16) wegen der Unterstellung eine einstweilige Verfügung
gegen den Landwirtschaftsverlag erlassen und ihm untersagt, diese
unwahre Behauptung weiterhin zu verbreiten. Der Verlag legte
Widerspruch gegen die Verfügung ein und so kam es vor wenigen Wochen
zu einer mündlichen Verhandlung vor Gericht. Dabei machten die
Richter deutlich, dass sie bei der Aufrechterhaltung der Verfügung
bleiben werden. Nun wurde das Urteil erlassen. Die Verfügung wurde
darin bestätigt. Für den Fall einer Zuwiderhandlung gegen das Verbot
droht dem Landwirtschaftsverlag (www.topagrar.com) damit noch immer
ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 250.000 EUR. Ein Ordnungsgeld
wurde bereits vor der Bestätigung der Verfügung verhängt, weil der
Verlag die Zeitschrift mit der unwahren Behauptung auch noch nach
Vollziehung der einstweiligen Verfügung versendet hatte. Dies ist
nicht der erste Versuch des Verlags, die Tierrechtler und das
Deutsche Tierschutzbüro zu diskreditieren. "Mittlerweile haben die
Falschmeldungen, die der Landwirtschaftsverlag über uns verbreitet,
ein Ausmaß angenommen, dass wir uns nur noch mit Hilfe des Gerichts
wehren können", so Peifer, der kein Verständnis für den Verlag hat.



Das aktuelle Gerichtsurteil ist auch nicht das erste gegen den
Landwirtschaftsverlag. Zuvor wurde dem Verlag bereits auch vom
Landgericht Köln untersagt, zu behaupten, Vertreter des Deutschen
Tierschutzbüros seien dafür bekannt, dass sie regelmäßig in
Tierställe einbrächen. Die Entscheidung wurde vom Oberlandesgericht
Köln (Az. 15 U 136/15) bestätigt.

Vom Landgericht Münster (Az. 012 O 187/15) wurde dem Verlag im
einstweiligen Rechtsschutz untersagt, weiterhin zu verbreiten, dass
es das Geschäftsmodell des Vereins sei, Bilder tierschutzwidriger
Zustände zu generieren, die er selbst herbeiführe. Das Verbot dieser
Äußerung wurde durch das OLG Hamm (Az. I-3 U 106/15) bestätigt und
vom Verlag mittlerweile auch anerkannt.

"Anscheinend geht es diesem Verlag nicht um objektiven
Journalismus, vielmehr ist er ein Sprachrohr der industriellen
Massentierhaltung", so Peifer, der hinter diesen
Diskreditierungsversuchen eine klare Taktik vermutet. "Mit unseren
Enthüllungen im Bereich der industriellen Massentierhaltung sind wir
der Agrarindustrie ein Dorn im Auge, nun versucht man uns wohl
mundtot zu machen."

Das Deutsche Tierschutzbüro e.V. ist ein als gemeinnützig und
besonders förderungswürdig anerkannter Verein, der immer wieder mit
Veröffentlichungen von Bild- und Filmmaterial auf die Missstände in
der industriellen Massentierhaltung aufmerksam macht.



Pressekontakt:
Jan Peifer, Vorstandsvorsitzender Deutsches Tierschutzbüro,
mobil: 0171-4841004 (Jan.Peifer@tierschutzbuero.de).

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Datum: 22.09.2017 - 11:55 Uhr
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