Dashcams: Diese Regeln gelten für Kameras im Auto

Dashcams: Diese Regeln gelten für Kameras im Auto

ID: 2240656

ARAG Experten erläutern rechtliche Vorgaben und aktuelle Entscheidungen



ARAG Experten erläutern rechtliche Vorgaben und aktuelle Entscheidungen (Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)ARAG Experten erläutern rechtliche Vorgaben und aktuelle Entscheidungen (Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)

(firmenpresse) - Die Osterferien stehen vor der Tür und für viele beginnt damit die erste längere Autofahrt des Jahres, oft auch über die Grenzen Deutschlands hinaus. Beliebte Begleiter sind für immer mehr Autofahrer sogenannte Dashcams. Sie zeichnen das Verkehrsgeschehen auf. Fahrer erhoffen sich davon im Falle eines Unfalls klare Beweise. Doch die kleinen Kameras auf dem Armaturenbrett bewegen sich rechtlich in einem sensiblen Spannungsfeld zwischen Beweissicherung und Datenschutz. Die ARAG Experten erklären, was erlaubt ist, worauf Autofahrer achten sollten und welche Regeln im europäischen Ausland gelten.



Dashcams werden immer beliebter

Immer mehr Autofahrer statten ihr Fahrzeug mit einer Dashcam aus. Die kleinen Kameras filmen während der Fahrt das Verkehrsgeschehen und speichern die Aufnahmen auf einer Speicherkarte. Kommt es zu einem Unfall oder einem gefährlichen Fahrmanöver, können die Bilder helfen, den Hergang zu rekonstruieren. Der Reiz liegt auf der Hand: Ein Video kann oft klarer zeigen, was passiert ist, als unterschiedliche Zeugenaussagen. Gerade bei unklaren Unfallhergängen hoffen viele Fahrer, mit einer Dashcam im Zweifel ihre Unschuld belegen zu können. Doch die ARAG Experten warnen: So einfach ist es rechtlich nicht.



Dauerfilmen aus Datenschutzsicht problematisch

Laut ARAG Experten ist hierzulande eine permanente, anlasslose Videoüberwachung des Straßenverkehrs aus Datenschutzgründen grundsätzlich unzulässig. Denn wer dauerhaft alles filmt und speichert, erfasst auch unbeteiligte Verkehrsteilnehmer, und zwar ohne deren Einwilligung. Gerichte sehen darin einen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht. Deshalb können Dashcam-Aufnahmen datenschutzrechtlich problematisch sein, wenn sie dauerhaft erfolgen und gespeichert werden. Moderne Geräte versuchen dieses Problem zu umgehen, indem sie nur kurze Sequenzen aufzeichnen und ältere Aufnahmen automatisch überschreiben.





Wann Aufnahmen vor Gericht helfen können

Trotz dieser datenschutzrechtlichen Bedenken können Dashcam-Aufnahmen im Einzelfall vor Gericht als Beweismittel zugelassen werden. Der Bundesgerichtshof hat bereits 2018 entschieden, dass entsprechende Videos in einem Unfallprozess verwertet werden können (Az.: VI ZR 233/17). Entscheidend dabei ist eine Interessenabwägung: Das Gericht prüft, ob das Interesse an der Aufklärung des Unfalls schwerer wiegt als der Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der gefilmten Personen. Besonders relevant ist dabei, wie die Kamera eingesetzt wurde. Geräte mit sogenannten Loop-Funktionen, also kurzer, sich ständig überschreibender Aufnahme, gelten eher als zulässig als dauerhafte Archivaufzeichnungen.



Rundumkamera als Beweismittel zugelassen

Die ARAG Experten verweisen zudem auf ein Urteil, in dem Filmsequenzen aus einer Rundumkamera eines geparkten Autos zur Aufklärung eines Verkehrsunfalls verwertet werden durften. Die Richter bewerteten das Beweisinteresse des Geschädigten höher als das Datenschutzinteresse des Unfallverursachers. Im konkreten Fall hatte ein Vater die Autotür geöffnet, um seine zweijährige Tochter aus dem Wagen zu holen. Dann prallte ein vorbeifahrendes Fahrzeug gegen die Tür. Der Fahrer behauptete, dass die Tür so plötzlich geöffnet worden war, dass er nicht mehr ausweichen konnte. Doch die verbaute Rundumkamera des parkenden Autos zeigte, dass er durchaus hätte vorbeifahren können (Landgericht Frankenthal Az.: 5 O 4/25, nicht rechtskräftig). Die ARAG Experten weisen allerdings darauf hin, dass dem Vater eine 30-prozentige Mitschuld zugesprochen wurde, weil er die Autotür zu lange hatte offenstehen lassen.



Aufzeichnung von fremdem Unfall meist unzulässig

Wer mit der Dashcam zum Beispiel einen Auffahrunfall anderer aufzeichnet, verstößt laut ARAG Experten in den meisten Fällen gegen geltendes Recht. Denn nur die Polizei darf Videoaufnahmen zur Strafverfolgung machen, und dies nur in engen Grenzen. Wer beispielsweise eine offensichtliche Fahrerflucht beobachtet, sollte besser das Kennzeichen des flüchtigen Fahrzeugs notieren und sich beim Geschädigten oder der Polizei als Zeuge melden. Doch Ausnahmen bestätigen auch hier die Regel: Bei einem Rotlichtverstoß kann eine Dashcam-Aufzeichnung sehr wohl zulässig sein, denn dabei handelt es sich nach dem Verkehrsrecht um einen schwerwiegenden Verstoß (Oberlandesgericht Stuttgart, Az.: 4 Ss 543/15).



Technische Einstellungen können entscheidend sein

Wer eine Dashcam nutzt, sollte dabei auf datenschutzfreundliche Einstellungen achten. Die ARAG Experten empfehlen kurze Aufnahmeintervalle, bei denen das Material automatisch überschrieben wird. Erst wenn ein Unfall oder eine starke Erschütterung registriert wird, speichert die Kamera die relevante Sequenz dauerhaft. Zudem sollte die Kamera ausschließlich den Straßenbereich vor dem Fahrzeug filmen und nicht etwa das Fahrzeuginnere oder den Gehweg. Je gezielter und anlassbezogener die Aufzeichnung erfolgt, desto eher lässt sie sich rechtlich rechtfertigen.



Besondere Vorsicht im Ausland

Gerade vor längeren Urlaubsfahrten, wie vielleicht jetzt in den anstehenden Osterferien, lohnt sich ein Blick über die Landesgrenzen hinaus. Denn in Europa gelten teilweise sehr unterschiedliche Regeln für Dashcams. Während die Nutzung in einigen Ländern grundsätzlich erlaubt ist, gibt es in anderen Staaten strenge Datenschutzvorgaben oder sogar klare Verbote. In Österreich beispielsweise kann eine permanente Videoüberwachung des öffentlichen Raums problematisch sein und unter Umständen zu hohen Bußgeldern führen. Auch in Luxemburg sind Dashcams rechtlich heikel. Andere Länder wie Italien oder Dänemark gehen vergleichsweise pragmatisch mit der Technik um, solange sie nicht zur systematischen Überwachung eingesetzt wird.



Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen oder hören?

Dann schauen Sie im ARAG newsroom vorbei.Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern - inklusive den USA und Kanada - nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 6.100 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 2,8 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf
Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Vorsitzender)
Dr. Matthias Maslaton
Wolfgang Mathmann
Dr. Shiva Meyer
Hanno Petersen
Dr. Joerg Schwarze

Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995



PresseKontakt / Agentur:

Klaarkiming Kommunikation
Claudia Wenski
Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
cw(at)klaarkiming-kommunikation.de
+49 4349 - 22 80 26
www.ARAG.de



drucken  als PDF  Ab April herrscht Hochsaison für Marderschäden in Autos PETRONAS Lubricants International bringt weiterentwickelte PETRONAS Syntium-Reihe auf den Markt
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 26.03.2026 - 10:50 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2240656
Anzahl Zeichen: 6400

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Jennifer Kallweit
Stadt:

Düsseldorf


Telefon: +49 211 963-3115

Kategorie:

Auto & Verkehr



Diese Pressemitteilung wurde bisher 216 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Dashcams: Diese Regeln gelten für Kameras im Auto"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARAG SE (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Wenn das Pferd zum Rechtsfall wird ...
Pferde sind für viele Menschen treue Begleiter, können rechtlich aber schnell zum Streitfall werden. Ob Haftung nach einem Unfall, Ärger beim Kauf oder Fehler bei der tierärztlichen Behandlung: Rund ums Pferd beschäftigen Gerichte immer wieder Fragen zu Verantwortung, Schadensersatz und Versich

Klimaanlagen: Wenn kühle Luft zum heißen Streit führt ...
Ist für eine Klimaanlage eine Genehmigung nötig? Ob eine Klimaanlage genehmigungspflichtig ist, hängt von mehreren Faktoren ab. Zunächst vom Typ der Klimaanlage: Hier unterscheidet man grundsätzlich zwischen sogenannten mobilen Monoblock-Geräten und Split-Klimaanlagen. Monoblock-Geräte lei

Hund bei Hitze im Auto: Was Halter und Helfer wissen müssen ...
Wie schnell heizt sich ein Auto auf? Viele Fahrzeughalter unterschätzen, wie schnell die Temperaturen im Innenraum ansteigen. Die ARAG Experten warnen: Selbst bei moderaten Außentemperaturen von 25 bis 28 Grad Celsius kann sich der Innenraum eines Fahrzeugs binnen Minuten auf 40 bis 50 Grad aufhe


Weitere Mitteilungen von ARAG SE


AGT 12-V-Kompressor-Luftpumpe ALP-255 ...
- Zur Luftdruck-Kontrolle und zum Aufpumpen mit bis zu 150 psi / 10,3 bar - Ideal für Auto-, Motorrad- und Fahrrad-Reifen sowie Bälle und anderes Spielzeug - Einfacher Betrieb an der 12-Volt-Borsteckdose (Zigarettenanzünder) - LED-Display mit digitalem Druck-Manometer - Gute Sicht auch im Dun

Ab April herrscht Hochsaison für Marderschäden in Autos ...
Kalte Jahreszeit, warmer Motorraum - das ist die Zeit, in der Marder die meisten Schäden am Auto anrichten? Mitnichten. Das belegen die Zahlen der R+V Versicherung: Kfz-Schäden durch Bisse in Kabel, Schläuche oder Isolierung haben in der Zeit von April bis Juni Hochsaison. Die Statistiker der R

Validierung von Steuergeräten für autonomes Fahren ...
Extreme Temperaturwechsel, hohe Verlustleistungen und komplexe Umgebungsbedingungen machen eine umfassende Validierung zur Schlüsselaufgabe moderner Fahrzeugentwicklung. Autonomes Fahren gilt als einer der größten Treiber für Innovation in der Automobilindustrie. Die dazu benötigten Steuergerä

Dashcams: Diese Regeln gelten für Kameras im Auto ...
Dashcams werden immer beliebter Immer mehr Autofahrer statten ihr Fahrzeug mit einer Dashcam aus. Die kleinen Kameras filmen während der Fahrt das Verkehrsgeschehen und speichern die Aufnahmen auf einer Speicherkarte. Kommt es zu einem Unfall oder einem gefährlichen Fahrmanöver, können die Bild


 

Werbung



Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
News zu Snacks finden Sie auf Snackeo.
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z