Experteninterview zum Thema "Haustiere in Mietwohnungen"
ARAG Rechtsexperte Tobias Klingelhöfer beantwortet Fragen zum Mietrecht

(firmenpresse) - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eindeutig entschieden, dass Mietverträge kein generelles Verbot zur Hunde- und Katzenhaltung enthalten dürfen. Ein Freifahrtschein für alle Tierliebhaber? Nicht unbedingt, meint ARAG Rechtsexperte Tobias Klingelhöfer und antwortet auf Fragen um Recht und Unrecht in der Heimtierhaltung.
Herr Klingelhöfer, dürfen Mieter seit dem BGH-Urteil Hunde und Katzen halten wie sie wollen?
RA Tobias Klingelhöfer: Das angesprochene Urteil des Bundesgerichtshof zu dieser Thematik (Az.: VIII ZR 168/12) besagt lediglich, dass die Haltung mittels Formularklausel nicht pauschal verboten werden kann. Unabhängig davon kommt es immer darauf an, ob die Hunde- oder Katzenhaltung zum vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung zählt. Es gilt immer, alle Einzelinteressen gegeneinander abzuwägen - die des Mieters, Vermieters und auch der Nachbarn. Ist beispielsweise der Hund zu groß für die Wohnung oder haben die Nachbarn Angst vor ihm, kann ein Verbot im Einzelfall gerechtfertigt sein.
Was gilt bei der Haltung von Kleintieren?
RA Tobias Klingelhöfer: Gegen ein Aquarium oder den Hamster im Käfig kann wohl niemand etwas haben. Generell besteht kein Verbot zur Haltung von Kleintieren. Dies sind per Definition Tiere, die keine Störungen bei Nachbarn und keine Schäden an der Wohnung verursachen. Allerdings sollte man es dennoch nicht übertreiben. 30 Wellensittiche in einer Voliere in einer Zweizimmerwohnung sind beispielsweise nicht erlaubt.
Dürfen Reptilien ohne Einschränkung gehalten werden?
RA Tobias Klingelhöfer: Hierbei kommt es in jedem Fall auf die Art der Haltung an. In einem Terrarium ist dies meist kein Problem, sofern dieses nicht ganze Teile der Wohnung einnimmt. Bloßer Ekel von Nachbarn reicht in der Regel auch nicht aus, um beispielsweise eine ungefährliche Schlange aus der Hausgemeinschaft zu entfernen (AG Bückeburg, Az.: 73 C 353/99 [VI]). Anders sieht es aus bei der Haltung von Würgeschlangen oder Vogelspinnen - deren Anwesenheit darf der Vermieter untersagen.
Was ist mit Mini-Schweinen?
RA Tobias Klingelhöfer: Ein friedliches Mini-Schwein darf in einer Etagenwohnung gehalten werden, wenn es sich benimmt. In einem bestimmten Fall geriet ein schwarzes Borstentier allerdings beim Herannahen der Müllabfuhr in Panik und konnte von seiner Besitzerin nicht gebändigt werden. Nach einem zweiten Zwischenfall verlangte der Vermieter den Auszug des Schweins. Die Richter gaben ihm Recht (AG München 413 C 12648/04).
Dürfen mehrere Tiere gehalten werden?
RA Tobias Klingelhöfer: In Maßen ist auch die Haltung mehrerer Haustiere in der Regel kein Problem. Gibt es in der Familie ein Kaninchen und gleichzeitig noch zwei Wellensittiche, wird ihr der Vermieter kaum aufs Dach steigen. Anders sieht dies aus bei zooähnlicher Tierhaltung. So durfte sich ein Herr beispielsweise nicht über die fristlose Kündigung durch seinen Vermieter wundern. Dieser hatte nur die Haltung eines Hundes gestattet, aber trotz Abmahnung eine fortgesetzte zooähnliche Tierhaltung festgestellt. Anzutreffen waren drei Schweine, Kaninchen, Meerschweinchen, Schildkröten und Vögel (AG München, Az: 462 C 27294/98).
Dürfen Tiere im Gemeinschaftsgarten frei herumlaufen?
RA Tobias Klingelhöfer: Solange es niemanden stört, dürfen sich Tiere auf Gemeinschaftsgrundstücken frei bewegen. Sobald allerdings Beschwerden auftreten, gehört das Tier an die Leine - gleichgültig aus welchem Grund. So mussten die Besitzer eines Bernhardiners ihren Vierbeiner im Garten der Wohnungseigentümergemeinschaft an die Leine legen. Die Eltern zweier vier und sechs Jahre alter Kinder wollten nicht, dass der Hund frei herumläuft. Die Größe des Hundes war ausschlaggebend für die Entscheidung des Gerichts, unabhängig davon, ob der Hund schon einmal jemanden gebissen hat (OLG Karlsruhe Az.: 14 Wx 22/08).
Auch die Angst vor Verschmutzung der Gemeinschaftsfläche wiegt schwerer als der Freiheitsdrang des Tieres. Darum dürfen Vermieter einem Mieter auch fristlos kündigen, wenn dieser seinen Hund im Gemeinschaftsgarten ständig die Notdurft verrichten lässt. In einem verhandelten Fall hatte der Mieter trotz Abmahnung durch den Vermieter seinen Hund weiterhin in den von den Hausbewohnern gemeinsam benutzten Garten gelassen, der dort sein Geschäft verrichtete. Die ständige Belästigung und Gesundheitsgefährdung durch den Hundekot im Garten beeinträchtige die Mitmieter erheblich und störe den Hausfrieden nachhaltig, fanden die Richter. Da die Abmahnung keinen Erfolg hatte, durfte der Vermieter fristlos kündigen (AG Steinfurt, Az. 4 C 171/08).
Darf man das verstorbene geliebte Haustier im eigenen Garten begraben?
RA Tobias Klingelhöfer: Das Tierkörperbeseitigungsgesetz erlaubt das Begräbnis von toten Tieren im Garten. Es gibt aber einige Einschränkungen. Der Garten darf zum Beispiel nicht in einem Wasserschutzgebiet liegen. Die Grabstelle darf nicht an öffentliche Plätze oder Wege angrenzen. Außerdem ist eine 50 cm dicke Erdschicht über dem Kadaver nötig und das Tier durfte keine ansteckende Krankheit haben, als es starb. Nutzer von gemieteten Gärten müssen zusätzlich den Vermieter fragen.
Download und weitere Urteile zum Thema unter
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 17 Ländern - inklusive den USA und Kanada - nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit über 3.900 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,6 Milliarden EUR.
redaktion neunundzwanzig
Thomas Heidorn
Lindenstraße 14
50674 Köln
thomas(at)redaktionneunundzwanzig.de
0221-92428215
http://www.ARAG.de
Datum: 29.09.2017 - 11:25 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1535542
Anzahl Zeichen: 5744
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Brigitta Mehring
Stadt:
Düsseldorf
Telefon: 0211-963 2560
Kategorie:
Bau & Immobilien
Diese Pressemitteilung wurde bisher 861 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Experteninterview zum Thema "Haustiere in Mietwohnungen""
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
ARAG SE (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Im Garten endet die Gestaltungsfreiheit dort, wo Gesetze greifen. Was erlaubt ist, wird also nicht nur vom persönlichen Geschmack bestimmt, sondern auch von Bauordnungen, Verkehrssicherungspflichten und Verjährungsfristen. Anlässlich des Tages der Nachbarschaft am 25. Mai zeigen die ARAG Experten
Tag der Nachbarschaft: Was im Garten erlaubt ist ...
Baumkontrolle: Wann sie Pflicht ist Abgestorbene Äste stellen ein Risiko dar, weil sie leicht abbrechen und herabfallen können. Doch müssen Bäume deshalb regelmäßig kontrolliert werden? Laut ARAG Experten kann tatsächlich eine jährliche Überprüfung erforderlich sein. In einem konkreten Fa
Von Namen bis Verträge: Was sich mit der Ehe ändert ...
Mit der Entscheidung zu heiraten stellen sich für viele Paare auch rechtliche Fragen: Welcher Familienname soll es sein? Worauf muss bei der Planung geachtet werden? Was gilt für bestehende Verträge - und ändert sich sonst noch etwas? Pünktlich zur Hochzeitssaison geben die ARAG Experten einen
Weitere Mitteilungen von ARAG SE
Postbank Filiale eröffnet 2018 in der Mall of Berlin ...
Anfang des kommenden Jahres eröffnet das Postbank Finanzcenter im Untergeschoss der Mall of Berlin auf der ehemaligen Fläche der Drogerie-Kette dm. Da die Postbank zu dem Geldautomatenverbund Cash Group gehört, können auch Kunden der Commerzbank, Deutschen Bank, HypoVereinsbank sowie deren Tocht
Automatische Türen: Kinder zur Sicherheit an die Hand nehmen ...
An Flughäfen, in Supermärkten oder Krankenhäusern: Automatische Türsysteme sind vielerorts im Einsatz. Sie sind bequem, müssen jedoch achtsam genutzt werden. Sonst kann es bei automatischen Schiebe- und Drehtüren zu Unfällen kommen. Auch die Technik muss regelmäßig kontrolliert werden. Grun
Zugang zur Markthalle Tegel und in die Fußgängerzone Gorkistraße vorerst nur über die Berliner Straße möglich ...
Die Gorkistraße und die Markthalle Tegel sind vorerst nur über den Zugang Berliner Straße zu erreichen. Der kürzeste und schnellste Weg vom gesperrten Eingang Buddestraße führt über die Bernstorffstraße zum Eingang Berliner Straße (450 Meter). Aufgrund einer neuen Phase bei den Umbau-,
DIM Deutsche Immobilien Management erhält Auftrag für den Commerzbank-Tower in Frankfurt am Main ...
Die DIM Deutsche Immobilien Management übernimmt zum 1. August 2017 das Property Management für den Commerzbank-Tower in Frankfurt am Main. Das Gebäude wird von PATRIZIA Deutschland GmbH als Investment und Asset Manager betreut. Das mit 259 Metern höchste Hochhaus Deutschlands ist Sitz der Konze




