WAZ:Ärztekammer-Präsidenten in NRW dringen auf neue Zulassungsregeln für Medizinstudenten
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für eine Abschaffung des Numerus clausus (NC) als zentrales
Auswahlkriterium für die Zulassung zum Medizinstudium. Die Abiturnote
dürfe nicht länger maßgeblich entscheidend dafür sein, welche
Bewerber einen der knapp 11.000 begehrten und teuren Studienplätze in
Deutschland erhalte, sagte Theodor Windhorst, Präsident der
Ärztekammer Westfalen-Lippe, der in Essen erscheinenden Westdeutschen
Allgemeinen Zeitung (WAZ, Montagsausgabe). "Der Numerus clausus ist
verfehlt, weil eine 1,0 im Abitur nichts über die Qualität eines
künftigen Arztes aussagt", so Windhorst. Rudolf Henke, Präsident der
Ärztekammer Nordrhein, ergänzte: "Das Auswahlverfahren muss so
reformiert werden, dass Motivation, berufliche Erfahrung, persönliche
Eignung und soziales Engagement berücksichtigt werden." Auch
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe dringt auf neue
Zulassungsregeln für Medizinstudenten: "Wir haben uns mit den
Bundesländern darauf verständigt, dass Hochschulen bei der
Bewerberauswahl künftig nicht nur auf gute Noten, sondern auch auf
die sozialen Fähigkeiten der Studierenden achten sollen", sagte der
CDU-Politiker der WAZ. Gröhe erwartet zudem von den Ländern, dass sie
weitere Reformvorhaben aus dem gemeinsamen "Masterplan Medizinstudium
2020" umsetzen: So soll bei der Studienplatzvergabe stärker
berücksichtigt werden, wenn ein Bewerber etwa im Rettungsdienst tätig
ist, sich sozial oder in der Alten- und Krankenpflege einsetzt.
"Unsere Gesellschaft des längeren Lebens braucht gut ausgebildete
junge Ärztinnen und Ärzte mit Teamgeist, Begeisterung für den Beruf
und der Fähigkeit, mit Patientinnen und Patienten auf Augenhöhe zu
sprechen", so Gröhe. Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am 4.
Oktober über die Frage, ob die geltenden Regeln für die Vergabe von
Studienplätzen im Fach Medizin mit dem Grundgesetz vereinbar sind.
Die bundesweit zentrale Verteilung der Studienplätze nach dem Numerus
clausus der Bewerber steht seit langem in der Kritik. Das
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen bezweifelt, dass die Vergabepraxis
verfassungskonform ist.
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Datum: 02.10.2017 - 05:00 Uhr
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