Beate Raudies zu TOP 9: Dem Antrag fehlt ein konkretes Finanzierungskonzept
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http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html
TOP 9: Änderung des Wasserabgabengesetzes - Verwendung des
Aufkommens aus der Wasserabgabe gem. §6 LWAG
Der vorliegende Gesetzentwurf der AfD-Fraktion führt zu nicht
unerheblichen Mittelverschiebungen im Landeshaushalt, insbesondere im
Einzelplan 13. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Einnahmen nicht mehr
entsprechend dem Gesamtdeckungsprinzip zur Verfügung gestellt werden,
sondern einer Zweckbindung unterliegen sollen. Unabhängig von Sinn
und Zweck dieser Änderung stellt sich also die Frage, wie der Wegfall
der Deckungsmittel - nach heutigem Stand immerhin rund 15 Millionen
Euro -im Einzelplan 13 ausgeglichen werden soll. Dazu fehlt im
vorliegenden Gesetzentwurf leider jeder Hinweis. Bei der Entscheidung
darf dieser Aspekt aber nicht außer Acht bleiben. Wir sprechen uns
daher dafür aus, die Entscheidung über diesen Gesetzentwurf in
Zusammenhang mit der Verabschiedung des Haushalts 2018 zu treffen.
Nur dann ist eine realistische Bewertung der finanziellen Folgen
möglich.
Pressekontakt:
Pressesprecher: Heimo Zwischenberger (h.zwischenberger@spd.ltsh.de)
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Datum: 11.10.2017 - 18:14 Uhr
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