König & Cie. Produktentanker Fonds IV - Renditefonds 73: OLG Celle spricht Anlegerin Schadensersatz zu
Rechtsanwalt Ralf Renner informiert

(firmenpresse) - Das Oberlandesgericht Celle als Berufungsgericht in zweiter Instanz gab einer Klage einer Anlegerin des Schiffsfonds König & Cie Produktentankerfonds IV – Renditefonds 73 (MT “King Douglas” Tankschifffahrts GmbH & Co. KG und MT “King Daniel” Tankschifffahrts GmbH & Co. KG) nunmehr im Berufungsverfahren statt. Die Ausgangssituation war, dass eine Bankkundin auf eine Vermittlung ihrer Bank diverse Geldanlagen tätigte, u.a. auch die Zeichnung der streitgegenständlichen Schiffs(dach)fonds. Im Zuge der Auseinandersetzung wurde der Bank vorgeworfen, dass nicht vollständig über die mit dem Schiffsfonds typischerweise verbundenen Anlagerisiken aufgeklärt wurde. Im Laufe des Verfahrens berief sich die anwaltlich vertretene Anlegerin u.a. darauf, insbesondere nicht ausreichend über das Risiko etwaiger Rückforderungsansprüche aufgeklärt worden zu sein. Die Bank konnte die Vermutung für aufklärungsrichtiges Verhalten nicht widerlegen. Im Ergebnis folgte das Oberlandesgericht Celle der Argumentation der Klägerseite, hob die erstinstanzliche Entscheidung auf und verurteilte die vermittelnde Bank zum Schadensersatz. Rechtsanwalt Ralf Renner äußerte sich in diesen Zusammenhängen: „Diese Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle setzt die in Fragen von Aufklärungspflichten anlegerfreundliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs fort. Diese Entscheidung wird anderen Anlegern Mut machen, die richtigen Schritte zu gehen.“
Vgl. Sie auch:
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Das Spezialgebiet von Rechtsanwalt Ralf Renner sind geschlossener Fonds, in dem er über umfassende jahrelange Erfahrungen verfügt. In diesen Zusammenhängen treten Anleger an einen Rechtsanwalt heran, wenn sie bei der Fondszeichnung nicht zutreffend informiert und nicht richtig beraten fühlen. Denn ein Anlageberater hat über alle Umstände, die für Anlageentscheidung des Kunden wesentlich sind, zutreffend, verständlich und vollständig zu informieren. Schadensersatzansprüche sollten geprüft werden, wenn auf die Anlagerisiken nicht genügend hingewiesen wurde. In jedem Fall ist eine Einzelfallprüfung geboten. Ein erfahrener Rechtsanwalt kann feststellen, ob Schadensersatzansprüche bestehen und wie hoch die Chancen für eine erfolgreiche Durchsetzung sind.
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Datum: 13.10.2017 - 10:21 Uhr
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