Thomas Filor erklärt, warum die Erlaubnis zur Untervermietung nicht entzogen werden kann
Manche Vermieter wollen die Erlaubnis zur Untervermietung zurückziehen – das ist ohne weiteres aber nicht rechtens
(firmenpresse) - Magdeburg, 18.10.2017. In dieser Woche macht Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg auf ein Problem aufmerksam, welches besonders in Wohngemeinschaften häufig auftritt: „Durch den ständigen Wechsel an Mietern innerhalb einer Wohngemeinschaft müssen zwangsläufig Untermietverträge abgeschlossen werden, damit niemand doppelt Miete bezahlen muss. Damit sind viele Vermieter allerdings nicht einverstanden“, erklärt Immobilienexperte Thomas Filor. „Hat der Vermieter einmal seine Erlaubnis für die Untervermietung gegeben, kann er diese nicht einfach so zurücknehmen. Selbst wenn er dies von vorne herein nicht duldet, braucht er gute Gründe“, so Filor weiter. „Verbleibende Mieter haben grundsätzlich nämlich das Recht, die freien Zimmer weiter zu vergeben, um keine Mehrkosten zu haben“. Thomas Filor bezieht sich dabei auch auf eine Entscheidung des Amtsgerichts Berlin-Neukölln hervor (Az.: 14 C 102/16). In dem dort verhandelten Fall ging es um eine 5-Zimmer Wohnung, die an eine Wohngemeinschaft vermietet worden war. Im Mietvertrag standen vier Personen. Als eine Person die Wohngemeinschaft verlassen musste, versuchten die verbliebenen Mieter zwei neue Personen zu finden, sodass sie also schlussendlich zu fünft gewesen wären. Sie beantragten den Anspruch auf die Neubelegung des Zimmers bei ihrer Hausverwaltung – allerdings ohne Erfolg. Folge dessen zogen die Mieter vor Gericht. Das Amtsgericht Berlin-Neukölln betonte, dass es sich bei der Vermietung von vorne herein um eine Wohngemeinschaft gehandelt hatte und der Vermieter sich hätte dessen bewusst sein sollen, dass die Mieter häufig wechseln und Untermietverträge zu Stande kommen werden. „Dieses Verhältnis ändert sich nicht, nur weil einer der anfänglichen Mieter auszieht“, so Thomas Filor aus Magdeburg. Zudem war auch keine Überlegung zu erkennen, da lediglich geplant war, ein Zimmer pro Person zu belegen.
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:Der Immobilienexperte Thomas Filor ist seit rund 20 Jahren in der Immobilienwirtschaft tätig. Schwerpunkt sind denkmalgerechte Sanierungen von Wohnimmobilien. Besonderer Wert wird dabei auf die Erhaltung kulturhistorisch bedeutsamer Immobilien gelegt. Dabei werden bevorzugt Objekte in Magdeburg und Leipzig erworben, die kernsaniert werden müssen.
PresseKontakt / Agentur:Thomas Filor
Lennéstraße 11
39112 Magdeburg
Telefon: 0391 - 53 64 5-400
E-Mail: info(at)eh-filor.de
Internet: http://www.thomas-filor-thomasfilor.blogspot.de/
Bereitgestellt von Benutzer: FilorEmissionshaus
Datum: 18.10.2017 - 12:25 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1541901
Anzahl Zeichen: 2016
Kontakt-Informationen:
Kategorie:
Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 18.10.2017
Diese Pressemitteilung wurde bisher
590 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"
Thomas Filor erklärt, warum die Erlaubnis zur Untervermietung nicht entzogen werden kann"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Thomas Filor (
Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum
Haftungsauschluß (gemäß
TMG - TeleMedianGesetz) und dem
Datenschutz (gemäß der
DSGVO).
„Die Immobilienbranche kämpft dieser Tage mit den Folgen steigender Bauzinsen. Trotzdem muss ein entsprechender Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden. Derzeit gibt es auf jeden Fall bessere Kreditkonditionen beim Kauf nachhaltigerer Eigenheimeâ ...
„Die Annahme ist also, dass die Häuserpreise inflationsbereinigt um rund 1 Prozent fallen werden, wenn die Hypothekenzinsen um 0,1 Prozentpunkte steigen. In der Eurozone sind derzeit 15 Prozent der Immobilien überbewertet. In manchen Staaten sind ...
Zu hoch seien die Risiken. Doch gibt es bei den jeweiligen Hausratversicherungen viele verschiedene Angebote und enorme preisliche Unterschiede. Ein Preisvergleich kann hier sehr lohnenswert sein. Zum Beispiel könnte es eine Person in den Ruin treib ...