Steuerförderung für energetische Gebäudesanierung / Keine Verschärfung der Standards im Neubau / CO²-Bepreisung nur bei sinkenden Stromkosten
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energetische Gebäudesanierung. Nur mit einer steuerlichen Förderung
für Hausbesitzer wird es gelingen, den derzeitigen Stillstand zu
überwinden," fordert Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des
Zentralverbands Deutsches Baugewerbe. "Gerade der Gebäudebestand
spielt eine entscheidende Rolle zur Erreichung der ambitionierten
Klimaschutzziele. Eine höhere Energieeffizienz im Gebäudesektor
erreicht man nur durch dessen energetische Sanierung. Nur so können
der Energieverbrauch und damit der CO2-Ausstoß deutlich gesenkt
werden."
Denn auf Gebäude entfallen in Deutschland rund 30 Prozent des
CO2-Ausstosses und 40 % des Primärenergieverbrauchs. Die
Sanierungsquote liegt aller politischen Bemühungen zum Trotz seit
Jahren unter einem Prozent. Nötig wären aber mind. zwei bis drei
Prozent.
Zum Gebäudebestand zählen auch rund 16 Mio. Ein- und
Zweifamilienhäuser mit erheblichem Sanierungsbedarf bei Dächern,
Fenstern und Heizungsanlagen. Diese Hauseigentümer wird man nur über
einen steuerlichen Anreiz dazu bewegen können, in ihre Häuser zu
investieren.
"Die jahrelange Diskussion über eine steuerliche Förderung des
Wohnungsbaus und der energetischen Gebäudesanierung hat zu einem
Attentismus geführt, dessen Auswirkungen sich in einer kaum messbaren
Sanierungsquote niederschlagen. Daher gehört für uns eine
verbindliche Vereinbarung zur steuerlichen Förderung der
energetischen Gebäudesanierung in die Koalitionsvereinbarung," so
Pakleppa weiter.
Die Bezahlbarkeit von Wohnen und Bauen bleibt ein wichtiger
Aspekt. Das gilt auch für die energetische Gebäudesanierung. Daher
lehnt das deutsche Baugewerbe eine weitere Verschärfung der EnEV ab.
Pressekontakt:
Dr. Ilona K. Klein
Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Zentralverband Deutsches Baugewerbe
Kronenstr. 55-58
10117 Berlin
Telefon 030-20314-409, Fax 030-20314-420
eMail klein@zdb.de
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Datum: 24.10.2017 - 10:32 Uhr
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