Verbandsklage gegen Puten-Massentierhaltung eingereicht
ID: 1546887
und der Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg e. V. klagen gegen
die gängigen Zustände in der Putenmast. Das könnte das Ende der heute
üblichen Massentierhaltung von Puten bedeuten.
Die erste Tierschutz-Verbandsklage in Baden-Württemberg hat es in
sich: Den beteiligten Tierschutzorganisationen geht es um nichts
anderes als die heute übliche Form der Putenmast abzuschaffen. Sie
kritisieren sowohl die Überzüchtung und das betäubungslose
Schnabelkürzen als auch die Haltung von 10.000 und mehr Tieren auf
engstem Raum in verdreckten Hallen sowie fehlendes
Beschäftigungsmaterial und hohe Fehlbetäubungsraten bei der
Schlachtung. Diese Probleme sind nach Einschätzung der Albert
Schweitzer Stiftung und des Vereins Menschen für Tierrechte
Baden-Württemberg auch im Kreis Schwäbisch Hall gegenwärtig, welcher
der Ausgangspunkt der Klage ist.
Konkret geht es darum, dass Tierschützer in einer Putenmast
grauenvolle Bedingungen dokumentiert haben. Das zuständige
Veterinäramt ist nicht eingeschritten und spricht sogar von einer
»guten Putenhaltung«. »Aus unserer Sicht wird in der Putenmast
systematisch gegen das Tierschutzgesetz verstoßen«, kontert Mahi
Klosterhalfen, Geschäftsführer der Albert Schweitzer Stiftung. Das
werden die Gerichte jetzt überprüfen. Im konkreten Fall stehen
bislang nur die Tierschützer vor Gericht, die die Aufnahmen
angefertigt haben. Das ändert sich durch die jetzt eingereichte
Tierschutz-Verbandsklage.
»Vor Gericht wird es zwar streng genommen nur um eine konkrete
Putenmastanlage gehen, aber wir rechnen damit, dass der Fall durch
drei Instanzen gehen wird. Die Bundesregierung wird im Erfolgsfall
gezwungen sein, eine Verordnung zu erlassen, die mit der heute
üblichen Putenmast nicht mehr viel zu tun hat«, erläutert Ira Belzer
von Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg.
Bislang hat sich der Verband Deutscher Putenerzeuger nur eine
freiwillige Vereinbarung zur Haltung von Mastputen gegeben. »Bei der
Erstellung der freiwilligen Eckwerte wurden zwar
Tierschutzorganisationen angehört, aber ihre Forderungen wurden
weitestgehend ignoriert«, so Klosterhalfen. »Wir brauchen keine
freiwilligen Vereinbarungen, die das Tierschutzgesetz unterlaufen,
sondern verbindliche Regeln«.
Weiterführende Informationen und Bilder:
- Dem gemeinnützigen Verein Menschen für Tierrechte
Baden-Württemberg wurde die Anerkennung zur Erhebung von
Verbandsklagen im Tierschutz am 19. Dezember 2016 staatlich
verliehen.
- Die gemeinnützige Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt
finanziert die Klage.
- Die wichtigsten Informationen zur Putenmast aus Tierschutzsicht
finden Sie auf diesem Faktenblatt unter
http://ots.de/4flrl.
- Fotos aus Putenhaltungen finden Sie z. B. auf
http://ots.de/kt9lj
Pressekontakt:
Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt
Andreas Grabolle
Tel.: 030 - 400 54 68 15
presse@albert-schweitzer-stiftung.de
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Datum: 02.11.2017 - 10:14 Uhr
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