Mindestlohn-Tarifrunde im Bauhauptgewerbe:
/Verhandlungsergebnis bestätigt
/Mindestlöhne steigen zum 1. Januar 2018 auf 12,20 Euro bzw. 15,20 Euro
/Allgemeinverbindlichkeit beantragt
ID: 1547392
Bauhauptgewerbe ist beigelegt. Die Gremien der Arbeitgeberverbände,
der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie und der Zentralverband
des Deutschen Baugewerbes, haben das am 18. Oktober in Frankfurt
erzielte vorläufige Verhandlungsergebnis mit großer Mehrheit
bestätigt. Zuvor hatte bereits die IG BAU für die Arbeitnehmerseite
ihre Zustimmung erklärt. Damit steigen ab dem 1. Januar 2018 die
Mindestlöhne 1 und 2 in jeweils zwei Schritten auf 12,20 Euro
beziehungsweise 15,20 Euro. Die Laufzeit beträgt 24 Monate. Die
Allgemeinverbindlichkeit wird nun umgehend beim Bundesministerium für
Arbeit und Soziales beantragt. Der Mindestlohn 1 gilt bundesweit für
Helfertätigkeiten auf dem Bau. Der Mindestlohn 2 gilt nur in den
westlichen Bundesländern. Er wird für Facharbeiter gezahlt.
Das Ergebnis im Einzelnen:
Mindestlohn 1 (Ost und West):
Ab 1. Januar 2018 von 11,30 Euro auf 11,75 Euro; ab 1. März 2019
von 11,75 Euro auf 12,20 Euro. Das entspricht einer Erhöhung von
jährlich rund vier Prozent.
Mindestlohn 2 (West):
Ab 1. Januar 2018 von 14,70 Euro auf 14,95 Euro; ab 1. März 2019
von 14,95 Euro auf 15,20 Euro. Das entspricht einer Erhöhung von
jährlich rund 1,7 Prozent.
Mindestlohn 2 (Berlin):
Ab 1. Januar 2018 von 14,55 Euro auf 14,80 Euro; ab 1. März 2019
von 14,80 Euro auf 15,05 Euro. Das entspricht einer Erhöhung von
jährlich rund 1,7 Prozent.
Neben der Höhe der Mindestlöhne wurde auch vereinbart, eine
Expertenkommission einzusetzen, die unter anderem prüfen soll, wie
die Einhaltung des Mindestlohns 2 besser kontrolliert werden kann.
Pressekontakt:
Ansprechpartner: Dr. Heiko Stiepelmann
Funktion: Leiter Kommunikation / Pressesprecher
Tel: 030 - 21286 140, Fax: 030 - 21286 189
E-Mail: Heiko.Stiepelmann@bauindustrie.de
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Datum: 03.11.2017 - 11:00 Uhr
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