Rechtzeitig ans Kühlen denken / Außen-Klimaanlage bedarf einer WEG-Genehmigung (FOTO)

Rechtzeitig ans Kühlen denken / Außen-Klimaanlage bedarf einer WEG-Genehmigung (FOTO)

ID: 1547751
(ots) -
Im Herbst und Winter befassen sich wahrscheinlich die wenigsten
Menschen mit dem Thema Klimaanlage. Doch manchmal wäre das vielleicht
ratsam. Wenn nämlich ein Wohnungseigentümer eine solche Anlage an der
Hausfassade anbringen will, dann sollte er sich nach Information des
Infodienstes Recht und Steuern der LBS rechtzeitig im Vorfeld
möglichst um eine einstimmige Zustimmung der Eigentümergemeinschaft
bemühen. (Landgericht Frankfurt/Main, Aktenzeichen 2-13 S 186/14)

Der Fall:

Es war ein etwa 80 Zentimeter breiter, 60 Zentimeter hoher und 30
Zentimeter tiefer Kasten, den ein Wohnungseigentümer unterhalb des
Dachfirsts anbringen wollte und der die ersehnte Klimaanlage für
seine Wohnung enthielt. Farblich setzte sich das Gerät nicht allzu
deutlich von der Fassade ab. Eine qualifizierte Mehrheit der
Eigentümer stimmte der Anbringung zu, doch ein Betroffener tat das
nicht. Anschließend kam es zu einem Rechtsstreit darüber, ob es sich
hier um eine bauliche Veränderung handle, die nur einstimmig hätte
genehmigt werden können.

Das Urteil:

Die Richter gingen von einer ganz erheblichen optischen
Beeinträchtigung des Gemeinschaftseigentums aus. Der Eingriff gehe
über das zulässige Maß hinaus. Die Klimaanlage an der Fassade sei von
der Straßenseite des Hauses aus zu sehen. Deswegen hätte es nicht nur
der Zustimmung der Mehrheit, sondern tatsächlich aller Eigentümer
bedurft.



Pressekontakt:
Dr. Ivonn Kappel
Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen
Referat Presse
Tel.: 030 20225-5398
Fax: 030 20225-5395
Email: ivonn.kappel@dsgv.de

Original-Content von: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS), übermittelt durch news aktuell



Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  Optimale Finanzierung für das Eigenheim Eigenbedarf für Hausmeister? / Diese
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 06.11.2017 - 08:30 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1547751
Anzahl Zeichen: 1937

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Berlin



Kategorie:

Bau & Immobilien



Diese Pressemitteilung wurde bisher 384 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Rechtzeitig ans Kühlen denken / Außen-Klimaanlage bedarf einer WEG-Genehmigung (FOTO)"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) 17-11-klimaanlage.jpg (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Weitere Mitteilungen von Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) 17-11-klimaanlage.jpg


Vater zahlt, Tochter setzt ab / Finanzgericht entschied zu Gunsten einer Medizinstudentin (FOTO) ...
Ein Studium kann für einen jungen Menschen enorme Kosten verursachen, unter anderem deswegen, weil man dafür von zuhause ausziehen und am Studienort eine eigene Wohnung suchen muss. Manchmal übernehmen die Eltern einige der Zahlungen. Nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LB

Eigenbedarf für Hausmeister? / Diese "betrieblichen Gründe" erkannte die Justiz nicht an (FOTO) ...
Eine Eigenbedarfskündigung ist nicht nur dann möglich, wenn der Eigentümer oder nahe Angehörige eine vermietete Immobilie beziehen wollen. Es gibt auch den sogenannten "Betriebsbedarf". Damit ist gemeint, dass eine Wohnung dringend zur Erhaltung bzw. zum Ausbau der Infrastruktur

Allianz Jens Schmidt bietet 40 Jahre Zinsfestschreibung bei Baufinanzierungen ...
Mit dem Volltilgerdarlehen der Allianz gibt Hauptvertreter Jens Schmidt seinen Bauherren und Immobilienkäufern Sicherheit. Die Möglichkeit, die Zinsen von Anfang an für bis zu 40 Jahre festzuschreiben, ist besonders attraktiv. Während viele Banken nur eine Zinsbindung von 10 Jahren vermittel

Verkehrswert und Energieausweis ...
Beim Verkauf einer Immobilie ist der dazugehörige Energieausweis zwingend erforderlich. Genau gesagt vor dem veröffentlichen einer Verkaufsanzeige. Verstöße hierbei stellen Ordnungswidrigkeiten dar. Diese können mit einem Bußgeld von bis zu 15.000 ? geahndet werden. Auch der Personenkreis der


 

Werbung



Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
News zu Snacks finden Sie auf Snackeo.
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z