Gemeinschaftsfläche Treppenhaus

Gemeinschaftsfläche Treppenhaus

ID: 1548759

ARAG Expertenüber Regeln im Treppenhaus



(LifePR) - Treppenhäuser und Hausflure in Mehrparteienhäusern werden als so genannte Gemeinschaftsflächen von allen Mietern bzw. Wohnungseigentümern genutzt. Wegen eben dieser gemeinsamen Nutzung ergeben sich zwangsläufig gewisse Einschränkungen, denn ein Treppenhaus ist ein Zugang für alle Bewohner, um zu den Wohnungen zu gelangen. Was über diese Grundnutzung hinausgeht, darf andere Mieter nicht beeinträchtigen oder stören. Das Abstellen oder Zwischenlagern von Großmöbeln oder ein ausufernder Dekorationsdrang führen aber immer wieder zu Streitereien unter den Wohnparteien. ARAG Experten geben Beispiele, was erlaubt ist und was nicht.

Weil der Vermieter oder die Eigentümergemeinschaft eine Verkehrssicherungspflicht für diese Flächen trägt und bei Unfällen unter Umständen haftet, ist es rechtens, den Mietern gewisse Vorgaben für die Nutzung der Gemeinschaftsflächen zu machen. Das geschieht in der Regel durch entsprechende Klauseln in der Hausordnung oder im Mietvertrag. So ist z. B. eine Verbotsklausel aus Sicherheitsgründen für Blumentöpfe im Treppenhaus zulässig. Das gilt nicht nur für große Blumenkübel, sondern auch für mehrere kleinere (AG Münster, Az.: 38 C 1858/08). Natürlich ist das Aufstellen von Pflanzen nicht grundsätzlich verboten. Wichtig ist laut ARAG Experten aber, dass die Blumen keine Rettungs- und Fluchtwege versperren.

Wer das Treppenhaus mit Bildern oder Postern verschönern will, sollte vorher den Vermieter oder im Falle von Eigentumswohnungen die anderen Eigentümer um Erlaubnis fragen. Die Gestaltung des Treppenhauses ist nämlich nicht Sache der einzelnen Mieter. Der Mieter ist jedoch zur Nutzung der Gemeinschaftsflächen berechtigt, soweit der Gebrauch üblich ist und weder eine Belästigung, Gefährdung oder Vermüllung von ihr ausgeht (BGH, Az.: V ZR 46/06). Hierunter fällt zum Beispiel Oster- und Weihnachtsschmuck - er darf während der Feiertage an die Wohnungstür gehängt werden, wenn er nicht stört und ausreichend Platz bleibt (LG Düsseldorf, Az: 25 T 500/89).



Ist ein geeigneter Raum zum Abstellen von Fahrrädern vorhanden, ist ein Verbot für das Abstellen von Rädern im Flur und Treppenhaus in der Hausordnung zulässig (LG Hannover. Az.: 20 S 39/05). Handelt es sich um ein besonders wertvolles Fahrrad, ist der Mieter zum Schutz vor Diebstahl berechtigt, es ausnahmsweise in seine Wohnung mitzunehmen, weil ihm nicht zugemutet werden kann, es in einem für mehrere Parteien zugänglichen Raum unterzubringen. Wenn allerdings kein geeigneter Abstellraum vorhanden ist, darf das Fahrrad sowieso in die Mietwohnung mitgenommen werden (AG Münster, Az.: 7 C 127/93).

Ist im Haus kein Aufzug vorhanden oder passt der Kinderwagen nicht in den Aufzug, darf er im Flur abgestellt werden, wenn er keine Fluchtwege blockiert. In einem konkreten Fall entschieden die Richter, dass es den Mietern nicht zuzumuten ist, den Kinderwagen täglich in das 2. OG zu tragen (LG Berlin, Az.: 63 S 487/08). Rollatoren, Rollstühle und andere Gehhilfen dürfen ebenfalls im Flur geparkt werden, wenn ausreichend Platz vorhanden ist. Notfalls müssen sie zusammengeklappt werden, damit genug Platz für weitere Gehhilfen oder Kinderwagen anderer Bewohner ist (OLG Hamm, Az.: 15 W 444/00 und LG Hannover, Az.: 20 S 39/05). Wenn diese länger jedoch nicht benutzt werden, müssen sie in die Wohnung gebracht werden.

Download unter:

https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/heim-und-garten/

Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  Wildunfall – und was zahlt die Kfz-Versicherung? Nur Sofortüberweisung ist unzulässig
Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 08.11.2017 - 07:22 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1548759
Anzahl Zeichen: 3684

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Düsseldorf



Kategorie:

Recht und Verbraucher



Diese Pressemitteilung wurde bisher 685 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Gemeinschaftsfläche Treppenhaus"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARAG SE (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

So klingt der bundesweite Warntag ...

Die Sirenen der Feuerwehren gehören wohl zu den bekanntesten Warntönen, da sie meist einmal pro Woche pünktlich um 12 Uhr losheulen. Doch am 11. September um 11 Uhr wird es in ganz Deutschland laut. Dann ist bundesweiter Warntag. An diesem Tag wir ...

ARAG: Schöne Verbrauchertipps ...

Schönheit mit Spritze, aber ohne Vorher-Nachher-Fotos Eine kleine Faltenunterspritzung hier, ein bisschen Volumen da - Hyaluron-Spritzen boomen, und mit ihnen die Werbung für sanfte Schönheitsbehandlungen. Doch potenzielle Kunden mit Vorher-Nachh ...

SUP: Zwischen Wellen, Wind und Vorschriften ...

Mit knapp über einem Prozent gehört das Stand-up-Paddling - kurz SUP - sicherlich nicht zur beliebtesten Sportart in Deutschland. Dennoch liegt diese entspannte Wassersportart voll im Trend und freut sich wachsender Beliebtheit, wie man vielerorts ...

Alle Meldungen von ARAG SE


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z