Nur Sofortüberweisung ist unzulässig

Nur Sofortüberweisung ist unzulässig

ID: 1548771
(LifePR) - Eine Sofortüberweisung, die über einen externen Dienstleister abgewickelt wird, ist nach Überzeugung des BGH-Kartellsenats unzumutbar, weil ein Bankkunde dabei in der Regel gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen seiner Bank verstößt. Diese untersagen nämlich die Eingabe von PIN und TAN, die für Onlineüberweisungen genutzt werden, außerhalb von vereinbarten Internetseiten. Verstößt ein Kunde dagegen, soll er für einen möglichen Schaden voll haften. "Ein Zahlungssystem, das einem erheblichen Teil der Kunden ein vertragswidriges Verhalten abverlangt, ist als einzige unentgeltliche Zahlungsmöglichkeit ... nicht zumutbar", schrieben die Richter laut ARAG Experten in dem Urteil (BGH, Az.: KZR 39/16).



Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  Gemeinschaftsfläche Treppenhaus Schule ist kein Arbeitsplatz
Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 08.11.2017 - 07:37 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1548771
Anzahl Zeichen: 740

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Düsseldorf



Kategorie:

Recht und Verbraucher



Diese Pressemitteilung wurde bisher 575 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Nur Sofortüberweisung ist unzulässig"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARAG SE (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

ARAG Recht schnell... ...

+++ Mountainbikerin verletzt sich und trägt trotzdem Mitschuld +++ Ein Betreiber eines öffentlich zugänglichen Mountainbike-Flow-Trails verletzt seine Verkehrssicherungspflicht, wenn das ohnehin vorhandene Gefahrenpotenzial durch eine unklare Str ...

ARAG Recht schnell… ...

+++ Mountainbikerin verletzt sich und trägt trotzdem Mitschuld +++ Ein Betreiber eines öffentlich zugänglichen Mountainbike-Flow-Trails verletzt seine Verkehrssicherungspflicht, wenn das ohnehin vorhandene Gefahrenpotenzial durch eine unklare Str ...

Aprilscherze am Arbeitsplatz: wann der Spaß Folgen hat ...

Die Tasten der Computertastatur umstecken, die Maus mit Klebeband blockieren oder den Kaffeebecher mit Plastikfolie abdichten - ein harmloser Streich zum 1. April kann das Betriebsklima durchaus auflockern. Aber er kann auch für Ärger sorgen. Denn ...

Alle Meldungen von ARAG SE


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
News zu Snacks finden Sie auf Snackeo.
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z