Menschenrechtsinstitut begrüßt Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum dritten Geschlechtseintrag und empfiehlt Geschlechtervielfaltsgesetz
ID: 1548986
Bundesverfassungsgerichts zum Geschlechtseintrag erklärt Petra
Follmar-Otto, Leiterin der Abteilung Menschenrechtspolitik
Inland/Europa:
"Mit dem heute veröffentlichten Beschluss hat das
Bundesverfassungsgericht das Menschenrecht auf Anerkennung der
eigenen Geschlechtlichkeit und geschlechtliche Selbstbestimmung auch
für Menschen, die sich nicht als Mann oder Frau verorten, bestätigt.
Das Personenstandsrecht muss nach dem Richterspruch die Vielfalt der
Geschlechter anerkennen und die Existenz intergeschlechtlicher
Menschen und von Menschen mit einer nicht-binären
Geschlechtsidentität sichtbar machen.
Der Gesetzgeber sollte in Umsetzung der Entscheidung jedoch nicht
nur eine isolierte Änderung im Personenstandsrecht vornehmen, sondern
mit einem umfassenden Geschlechtervielfaltsgesetz den rechtlichen
Schutz und die Anerkennung der Vielfalt von körperlichen
Geschlechtsentwicklungen, Geschlechtsidentitäten und des
Geschlechtsausdruck verbessern - etwa auch für das Zuordnungs- und
Änderungsverfahren für den Geschlechtseintrag, im Familienrecht und
im Antidiskriminierungsrecht.
Vorarbeiten für einen solchen umfassenden Ansatz wurden bereits im
Rahmen einer Interministeriellen Arbeitsgruppe
'Trans-/Intersexualität' der Bundesregierung diskutiert - diese
sollten nun schnell in einem Gesetzgebungsverfahren aufgegriffen
werden."
Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat 2017 im Auftrag des
Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
das Gutachten "Geschlechtervielfalt im Recht" und einen Gesetzentwurf
entwickelt. Auf dieser Grundlage hat es auch im Verfahren des
Bundesverfassungsgerichts eine Stellungnahme abgegeben.
Weitere Informationen:
Gutachten "Geschlechtervielfalt im Recht" http://ots.de/GHqSZ
Amicus-Curiae-Stellungnahme des DIMR im BVerfG-Verfahren 1 BvR
2019/16 zum Geschlechtseintrag http://ots.de/8lTiG
Pressekontakt:
Bettina Hildebrand, Pressesprecherin
Zimmerstraße 26/27 | 10969 Berlin
Tel.: 030 259 359-14 | Mobil: 0160 96 65 00 83
hildebrand@institut-fuer-menschenrechte.de
Original-Content von: Deutsches Institut für Menschenrechte, übermittelt durch news aktuell
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 08.11.2017 - 11:28 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1548986
Anzahl Zeichen: 2549
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Berlin
Kategorie:
Menschenrechte
Diese Pressemitteilung wurde bisher 350 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Menschenrechtsinstitut begrüßt Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum dritten Geschlechtseintrag und empfiehlt Geschlechtervielfaltsgesetz"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Deutsches Institut für Menschenrechte (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Der Gesetzentwurf zur Stärkung der strafrechtlichen Verfolgung des Menschenhandels und der sexuellen Ausbeutung enthält wichtige Neuregelungen, um die Strafverfolgung zu stärken. Er bleibt jedoch in zentralen Bereichen hinter den Anforderungen an einen wirksamen Betroffenenschutz zurück. Deutsch
Bundesweite Elternbefragung: Mehrheit der Eltern wünscht sich inklusive Bildung ...
Deutschland gehört zu den Ländern mit der höchsten Exklusionsquote in Europa: Die Zahl der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf ist in den letzten Jahren kontinuierlich angestiegen. 60 Prozent dieser Kinder finden sich in Förderschulen wieder. Dabei lehnen 82 Prozent der Eltern schulpfl
Sozialstaatsreformen: Menschenrechtliche Verpflichtungen sind keine Verhandlungsmasse ...
Zur Debatte über Sozialstaatsreformen und Kürzungen von Sozialleistungen anlässlich der Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder im Kanzleramt am 25.06.2026 erklärt Michael Windfuhr, Stellvertretender Direktor des Deutschen Instituts für Menschenrechte: "Die Komm
Weitere Mitteilungen von Deutsches Institut für Menschenrechte
Bericht: Europa versagt beim Menschenrecht auf Gesundheitsversorgung ...
Sperrfrist: 08.11.2017 00:01 Bitte beachten Sie, dass diese Meldung erst nach Ablauf der Sperrfrist zur Veröffentlichung freigegeben ist. - Eine Befragung von über 43.000 Patienten wirft ein Schlaglicht auf schwerwiegende Defizite der europäischen Gesundheitssysteme. - Ärzte
ROG ehrt Tomas Piatek aus Polen als Journalist des Jahres ...
Sperrfrist: 07.11.2017 19:00 Bitte beachten Sie, dass diese Meldung erst nach Ablauf der Sperrfrist zur Veröffentlichung freigegeben ist. +++ SPERRFRSIST: DIENSTAG, 7. November 2017 19:00 Uhr, FREI FÜR MITTWOCHSAUSGABEN +++ Reporter ohne Grenzen (ROG) zeichnet Tomasz Piatek aus
ROG zu Anschlag in Kabul: Journalisten sind nirgends in Afghanistan sicher ...
Reporter ohne Grenzen (ROG) verurteilt den heutigen Angriff auf den Fernsehsender Schamschad TV in der afghanischen Hauptstadt Kabul auf das Schärfste. "Dieser feige Angriff zielte direkt auf das Menschenrecht aller afghanischen Bürger, sich frei zu informieren", sagte ROG-Geschä
Indien: Situation für Christen verschärft sich / Parlamentsmitglied ruft öffentlich zum Mord auf ...
Die Lage für Dalits in Indien, und besonders die Christen unter ihnen, wird immer prekärer. Das berichtete der Leiter einer indischen Partnerorganisation des christlichen Hilfswerks Geschenke der Hoffnung, Bischof Joseph D'Souza, bei einem Treffen in Berlin. D'Souza leitet die Gemein




