Direktionsrecht des Arbeitgebers bei Dienstreisen ins Ausland

Direktionsrecht des Arbeitgebers bei Dienstreisen ins Ausland

ID: 1550912

Direktionsrecht des Arbeitgebers bei Dienstreisen ins Ausland




(firmenpresse) - Kraft seines Direktionsrechts kann der Arbeitgeber Dienstreisen ins Ausland anordnen, wenn der Arbeitnehmer vertraglich solche Leistungen verspricht. Das hat das LAG Baden-Württemberg entschieden.



Dienstreisen gehören für viele Arbeitnehmer in vielen Branchen dazu. Im Zuge der Globalisierung führen Dienstreisen nicht mehr nur durch die Republik oder ins benachbarte Ausland, sondern auch in weit entfernte Länder, z.B. nach China. Nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 6. September 2017 (Az.: 4 Sa 3/17) kann der Arbeitgeber derartige Dienstreisen kraft seines Direktionsrechts anordnen, wenn die im Arbeitsvertrag gemäß § 611 Abs. 1 BGB "versprochenen Dienste" naturgemäß mit gelegentlichen Auslandseinsätzen verbunden sein können, erklärt die Kanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte.



Vor dem LAG ging es um die Klage eines Ingenieurs, der seit rund 30 Jahren bei einem Maschinenhersteller beschäftig war und nur selten auf Dienstreisen, und wenn, nur ins nahe Ausland geschickt worden war. Nun musste er aber nach China reisen. Hotel, Service und Lage der Unterkunft ließen aus Sicht des Arbeitnehmers allerdings stark zu wünschen übrig. Er empfand die Reise als Schikane seines Arbeitgebers und klagte darauf, dass der Arbeitgeber ihn nicht zu Dienstreisen ins Ausland, zumindest nicht ins entfernte Ausland schicken dürfe.



Das LAG wies die Klage ab. Eine unzumutbare Unterbringung im Ausland müsse der Arbeitnehmer zwar nicht hinnehmen, auf Dienstreise könne er aber geschickt werden. Der Arbeitgeber könne Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen, sofern dem keine vertraglichen oder tariflichen Regelungen entgegenstehen. In diesem Fall sei das Direktionsrecht des Arbeitgebers bezüglich des Ortes der Tätigkeit durch den Arbeitsvertrag nicht eingeschränkt gewesen, da es keine eindeutige Regelung dazu gebe. Dass die geschuldete Tätigkeit des Ingenieurs nicht auf einen Ort beschränkt gewesen sei, ergebe sich schon aus einer Regelung im Arbeitsvertrag zur Reisekostenerstattung bei Dienstreisen. Eine solche Vereinbarung mache ohne eine Verpflichtung zu Dienstreisen keinen Sinn, so das LAG, das allerdings die Revision zugelassen hat.





Bei Fragen rund um den Arbeitsplatz oder zur Gestaltung des Arbeitsvertrags können im Arbeitsrecht erfahrene Rechtsanwälte beraten.



https://www.grprainer.com/rechtsberatung/arbeitsrecht.htmlWeitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

GRP Rainer Rechtsanwälte ist eine internationale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht sowie im Kapitalmarktrecht und Bankrecht. Zu den Mandanten gehören nationale und internationale Unternehmen und Gesellschaften, institutionelle Anleger und Privatpersonen.



PresseKontakt / Agentur:

GRP Rainer Rechtsanwälte
Michael Rainer
Augustinerstraße 10
50667 Köln
info(at)grprainer.com
02212722750
http://www.grprainer.com



drucken  als PDF  an Freund senden  Saarbrücker Zeitung: Parteivize Schmidt mahnt CSU zur Geschlossenheit ÖDP auf der FAIRGOODS in Köln vom 18. bis 19. November 2017:  Mit Klimaschutz endlich Ernst machen
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 14.11.2017 - 09:05 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1550912
Anzahl Zeichen: 2669

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Michael Rainer
Stadt:

Köln


Telefon: 02212722750

Kategorie:

Politik & Gesellschaft



Diese Pressemitteilung wurde bisher 312 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Direktionsrecht des Arbeitgebers bei Dienstreisen ins Ausland"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

GRP Rainer Rechtsanwälte (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

OLG Frankfurt: Irreführende Werbung mit Superlativen ...

Vorsicht bei Superlativen in der Werbung. Sie können leicht irreführend sein und gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen, wie ein Urteil des OLG Frankfurt vom 14. Februar 2019 zeigt (Az. 6 U 3/18). Irreführende Angaben in der Werbung verstoßen g ...

Alle Meldungen von GRP Rainer Rechtsanwälte


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z