Lloyd Fonds Schiffsportfolio II: Landgericht Frankfurt a.M. gibt Klage gegen vermittelnde Bank statt

Lloyd Fonds Schiffsportfolio II: Landgericht Frankfurt a.M. gibt Klage gegen vermittelnde Bank statt

ID: 1551617

Rechtsanwalt Ralf Renner informiert



(firmenpresse) - Das Landgerichts Frankfurt a.M. gab einer Klage eines Anlegers des Fonds Lloyd Fonds Schiffsportfolio II gegen die vermittelnde Bank statt. Die Ausgangssituation war, dass ein Kunde einer Bank auf eine Vermittlung die Geldanlage tätigte. Der Anleger war der Ansicht, falsch beraten worden zu sein. Dabei berief sich der Anleger darauf, dass er ursprünglich eine „sichere“ Geldanlage suchte. Daraufhin wurde von der Bank die Beteiligung an dem Lloyd Fonds Schiffsportfolio II empfohlen. Der Anleger äußerte im Laufe des Verfahrens, er hätte die Beteiligung nicht gezeichnet, wenn er von den Totalverlustrisiko vor der Zeichnung gewusst hätte. Eine Beteiligung an dem Lloyd Fonds Schiffsportfolio II ist mit Chancen und Risiken verbunden. Chancen liegen u.a. in der Perspektive, Gewinne zu erwirtschaften, sei es durch Ausschüttungen oder eine Steigerung des Beteiligungsvermögens. Doch sind das Chancen, die nicht garantiert werden können. Demgegenüber besteht ein Totalverlustrisiko. Mit seiner Klage forderte der Kläger von seiner Bank Schadensersatz. Die Beklagte konnte die Vermutung für aufklärungsrichtiges Verhalten nicht widerlegen. Im Ergebnis folgte das Landgerichts Frankfurt a.M. der Argumentation der Klägerseite und verurteilte die vermittelnde Bank zur Rückabwicklung.

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Datum: 15.11.2017 - 11:32 Uhr
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