MPC Indien 2 – Zahlreiche Beschwerden über falsche Anlageberatung
CLLB Rechtsanwälte warnen, Verjährung könnte zum Jahresende drohen

(firmenpresse) - Berlin, 17.11.2017 – Zahlreiche Anleger sind über die Entwicklung des MPC Indien 2 enttäuscht. Es stellt sich Frage, ob sie ihr verlorenes Geld noch retten können. Helfen könnte ihnen die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs.
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss ein Anleger zutreffend und vollständig über die Risiken eines Kapitalanlagemodells aufgeklärt werden, bevor er sich hieran beteiligt. Neben den Risiken ist es auch zwingend erforderlich, auf Provisionen hinzuweisen. Hohe Provisionen können die Rentierlichkeit der Anlage gefährden, da dieses Geld dann nicht mehr für die eigentliche Investition in den Erwerb von Immobilien zur Verfügung steht.
Aufgrund der aktuellen Entwicklung empfehlen CLLB Rechtsanwälte betroffenen Anlegern dringend, die Sach- und Rechtslage durch eine auf den Bereich des Kapitalmarktrechts spezialisierte Kanzlei prüfen zu lassen. Rechtsanwältin Manon Linz, Mitarbeiterin der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, erklärt: „Es können sich insbesondere Schadensersatzansprüche gegenüber Banken bzw. Beratern/Beratungsgesellschaften ergeben, wenn diese die Anleger vor Zeichnung nicht über alle mit der Beteiligung verbundenen Risiken aufgeklärt haben. Daneben muss ein Kreditinstitut über alle für die Vermittlung der Beteiligung vereinnahmten Gelder, sog. Kick-Backs, informieren.“
Dem Anleger sind bei erfolgreicher Durchsetzung seiner Ansprüche sämtliche Aufwendungen für den Erwerb unter Abzug erhaltener Ausschüttungen zu erstatten. Der verurteilte Berater hat den Anleger außerdem von etwaigen weiteren Forderungen der Fondsgesellschaft freizustellen und die entstandenen Rechtsanwaltskosten zu ersetzen. Im Gegenzug überträgt der Anleger ihm die Beteiligung.
Verfügt ein Anleger über eine Rechtsschutzversicherung, so übernimmt diese in vielen Fällen die Kosten eines entsprechenden Vorgehens. Es empfiehlt sich daher in jedem Fall die Einholung einer anwaltlichen Beratung.
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Unternehmensinformation / Kurzprofil:
CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert geschädigten Investoren ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte sind deshalb mit der Funktionsweise von Finanzprodukten der geregelten und ungeregelten Märkte bestens vertraut, als Kapitalmarktrechtspezialisten ausgewiesen und verfügen über langjährige, d.h. zum Teil mehr als zehnjährige, einschlägige Justizerfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, sind mit Alexander Kainz (2008) und Thomas Sittner (2017) zwei weitere Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten zwölf Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefasst: Wir können Klagen.
RAin Linz, CLLB Rechtsanwälte, Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaft mbB, Panoramastr.1, 10178 Berlin, Fon: 030 / 288 789 60, Fax: 030 / 288 789 620; Mail: linz(at)cllb.de; web: www.cllb.de
Datum: 17.11.2017 - 14:15 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1552773
Anzahl Zeichen: 2038
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Rechtsanwältin Linz
Stadt:
Berlin, München
Kategorie:
Fonds
Meldungsart: Finanzinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 17.11.2017
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