Heilbronner Stimme: Charlotte Knobloch zu Flugverbot für Israeli: "Grenze des Erträglichen weit überschritten"
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Zentralrates der Juden in Deutschland, fordert im Fall der
Nichtbeförderung eines Israelis durch die Fluggesellschaft
KuwaitAirways Konsequenzen. Knobloch sagte der "Heilbronner Stimme"
(Montag): "Ich fordere die Verantwortlichen, sprich auch die
Bundesregierung, zum Handeln auf. Hier wird die Grenze des
Erträglichen weit überschritten."
Die Präsidentin der Israelitischen Kultusgemeinde München und
Oberbayern fügte hinzu: "Das staatlich angeordnete, eindeutig
antisemitische Geschäftsgebaren, das der Staatsräson von Kuwait
entspricht - bei weitem keine Ausnahme unter den arabischen Staaten -
muss in Deutschland zu Sanktionen führen. Derartige gegen die Würde
des Menschen verstoßende Regelungen dürfen nicht hingenommen werden."
Nach Ansicht von Charlotte Knobloch "sollte man sich in diesem
Zusammenhang an Ländern wie den USA orientieren, wo Kuwait Airways
mit dieser krassen Diskriminierung nicht durchgekommen ist. Außerdem
steht Kuwait nicht allein und die weitgehende Ächtung israelischer
Menschen ist schon seit Jahren bekannt. Ebenso wie die
stigmatisierenden Einreisebestimmungen mancher Länder. Auch diese
könnte man bei der Gelegenheit überprüfen und sich ganz generell
fragen, wie weit man mit Realpolitik gehen will und ob das mit der
Staatsräson zum Existenzrecht Israels vereinbar ist."
Das Landgericht Frankfurt hatte die Klage eines Israelis
abgewiesen, der von der Airline verlangt hatte, befördert und wegen
Diskriminierung entschädigt zu werden. Der Kläger hatte einen Flug
von Frankfurt nach Bangkok mit Zwischenlandung in Kuwait gebucht. Als
die Gesellschaft von seiner israelischen Staatsangehörigkeit erfuhr,
stornierte sie den Flug und berief sich auf ein kuwaitisches Gesetz
von 1964, das Vereinbarungen mit Israelis verbietet. Der Ölstaat in
der Golfregion erkennt Israel nicht an. In der Vergangenheit war bei
ähnlichen Klagen gegen Kuwait Airways in den USA und in der Schweiz
gegen die Fluggesellschaft entschieden worden.
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Datum: 20.11.2017 - 06:25 Uhr
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