Immobilienexperte Thomas Filor über die Heizungsanlage als Gemeinschaftseigentum

Immobilienexperte Thomas Filor über die Heizungsanlage als Gemeinschaftseigentum

ID: 1553406

Wem gehört eigentliche die Heizungsanlage? Es ist Gemeinschaftseigentum – der Heizungsraum muss also für alle zugänglich sein



(firmenpresse) - Magdeburg, 20.11.2017. Diese Woche beschäftigt sich Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg mit einem Thema, das bei Eigentümern oft für Streitpotential sorgt: Den Zugang zum Heizungsraum in einer Immobilie mit mehr als nur einem Eigentümer. „Die zentrale Heizung in einer Wohneigentumsanlage gehört selbstverständlich allen Eigentümern gemeinsam“, betont Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. Ein solcher Streitfall wurde kürzlich vor dem Oberlandesgericht Dresden (Az.: 17 W 233/17) diskutiert. Das Gericht betonte, eine Heizungsanlage erfordere für die Bedienung und Wartung einen ständigen ungehinderten Zugang. In dem verhandelten Fall hatte der Eigentümer geplant, sein Mehrfamilienhaus in Wohneigentum umzuwandeln. Während der Planungsphase hatte der Eigentümer der Stadtverwaltung Pläne vorgelegt, in denen jeder Wohnung ein eigener Abstellraum zugewiesen wurde. Das Problem: In einem dieser Abstellräume war die Heizung für das gesamte Haus untergebracht. „Dieses Problem hätte eventuell noch geregelt werden können, hätte sich der Abstellraum im Treppenhaus befunden. Doch der Abstellraum war nur über eine einzige Wohnung zugänglich“, schildert Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg den Fall. Aus diesem Grund lehnte die Stadtverwaltung die Pläne des Eigentümers einstimmig ab. Sie konkretisierten ihre Entscheidung mit der Vorschrift, dass der Raum, in dem sich die Heizung befindet, in jedem Fall Gemeinschaftseigentum sein muss. „Dies schließt nicht aus, dass ein Heizungsraum durchaus als Abstellraum genutzt werden kann. Im Prinzip geht es einfach darum, dass der Raum für alle Parteien gleichermaßen zugänglich ist, wenn beispielsweise Wartungsarbeiten anstehen. Ist dies nicht gegeben, ist die Auftilungsplanung der Immobilie nicht rechtens“, so Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg abschließend.

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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Der Immobilienexperte Thomas Filor ist seit rund 20 Jahren in der Immobilienwirtschaft tätig. Schwerpunkt sind denkmalgerechte Sanierungen von Wohnimmobilien. Besonderer Wert wird dabei auf die Erhaltung kulturhistorisch bedeutsamer Immobilien gelegt. Dabei werden bevorzugt Objekte in Magdeburg und Leipzig erworben, die kernsaniert werden müssen.



PresseKontakt / Agentur:

Thomas Filor
Lennéstraße 11
39112 Magdeburg
Telefon: 0391 - 53 64 5-400
E-Mail: info(at)eh-filor.de
Internet: http://www.thomas-filor-thomasfilor.blogspot.de/



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Bereitgestellt von Benutzer: FilorEmissionshaus
Datum: 20.11.2017 - 16:35 Uhr
Sprache: Deutsch
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Bau & Immobilien


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Freigabedatum: 20.11.2017

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