Anteiliges Weihnachtsgeld bei Kündigung-
(LifePR) - Wer kündigt, kann trotzdem ein Recht auf eine anteilige Weihnachtsgeldzahlung haben, wenn er im laufenden Jahr aus einem Unternehmen ausscheidet. Das Bundesarbeitsgericht hat die Klausel in einem Arbeitsvertrag für unwirksam erklärt, nach der die Gratifikation an ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis gekoppelt war. Gleichzeitig setzte die Auszahlung voraus, dass es während des Jahres keine ?unbezahlten Arbeitsbefreiungen? gab. Ein Controller schied nach jahrelanger Beschäftigung in einem Unternehmen zum 30. September aus. Sein Arbeitgeber verweigerte die Zahlung des Weihnachtsgeldes mit der Begründung, dass nur Mitarbeiter einen Anspruch hätten, die am Jahresende noch in einer ungekündigten Anstellung sind, was er auch in den "Richtlinien? seines Unternehmens angekündigt hätte. Das BAG erklärte die streitgegenständliche Klausel für unwirksam, weil sie Arbeitnehmer unangemessen benachteilige. Das Weihnachtsgeld hatte im Fall ?Mischcharakter?, d.h. es sollte auch die erbrachte Arbeitsleistung vergüten, und muss daher anteilig auf das Jahr umgerechnet werden. Wer sich solche Ansprüche erarbeitet habe, soll sie auch erhalten (BAG, Az.: 10 AZR 848/12).
Unternehmensinformation / Kurzprofil:Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 21.11.2017 - 10:24 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1553691
Anzahl Zeichen: 1194
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Kategorie:
Diese Pressemitteilung wurde bisher
679 mal aufgerufen.
Eine gut funktionierende Kreislaufwirtschaft, also das Schaffen einer idealen Wertstoffkette, ist ein entscheidender Faktor bei Umweltschonung und Klimaschutz. Unverzichtbar sind dafür Mülltrennung, Recycling und ein nachhaltiger Umgang mit Ressour ...
+++ Beleidigung als Kündigungsgrund +++
Wer seinen Vermieter rassistisch beleidigt, kann seine Wohnung verlieren. Die ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Amtsgerichts Hannover, welche besagt, dass die rassistische Beleidigung eines Ve ...
Viele Menschen zieht es im Herbst in den Wald und sie müssen dafür nicht mal weit in die Ferne: Denn fast 30 Prozent der deutschen Bodenfläche ist Wald, wobei Bayern mit knapp 2,5 Millionen Hektar das waldreichste Bundesland ist. Viele Möglichkei ...