Mitteldeutsche Zeitung: zu Abtreibung
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eine Ärztin, die diese Leistung öffentlich anbietet, eine Straftat
begangen haben soll. Der veraltetet und viel zu weit formulierte
Paragraf schafft Unsicherheiten - sowohl für Mediziner als auch
Frauen. Ein Schwangerschaftsabbruch ist zudem ein so intimer
Eingriff, dass es Sache der Frau sein sollte, an welche
Vertrauensperson sie sich in welcher Form wendet. Keine Frau trifft
solch eine Entscheidung leichtfertig. Da hilft es, wenn man im Netz
Angebote findet und Kontakt aufnehmen kann.
Pressekontakt:
Mitteldeutsche Zeitung
Hartmut Augustin
Telefon: 0345 565 4200
hartmut.augustin@mz-web.de
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Datum: 24.11.2017 - 18:58 Uhr
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