eBlocker deckt auf: Finanzseiten verstoßen gegen Datenschutzgesetze
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an. Sogenannte Tracker sammeln und verarbeiten diese Daten. Sie
speichern etwa, wie wir politisch ticken und wie es um unsere
Sexualität und unsere Gesundheit steht. Aber auch wie wir finanziell
dastehen, ist für Wirtschaft, Politik und Geheimdienste höchst
interessant. Eine aktuelle Studie der Sicherheitsexperten von
eBlocker über den Einsatz von Datensammlern (sog. "Trackern") auf
Internetseiten im Finanzdienstleistungsbereich offenbart jetzt ein
erschreckendes Ergebnis: Bis auf Ausnahmen verstoßen die untersuchten
Betreiber zum Teil gravierend gegen die Vorgaben der
Aufsichtsbehörden. Wer seine Daten wie vom Gesetzgeber vorgesehen
schützen will, steht auf verlorenem Posten.
Stumpfes Schwert: Das Telemediengesetz
Das Telemediengesetz (TMG) soll eigentlich die rechtlichen
Rahmenbedingungen für elektronische Informations- und
Kommunikationsdienste in Deutschland regeln. Es beinhaltet
beispielsweise die Pflicht, dass Unternehmen, die Profildaten von
Website-Besucher erheben, den Betroffenen informieren, dass sie a)
überhaupt Daten erheben, b) zu welchem Zweck und c) an wen sie die
Daten übermitteln. Zudem hat der Nutzer jederzeit das Recht, der
Datenspeicherung zu widersprechen (sog. "Opt-Out") und dieses Recht
muss auf der Website Geräte-unabhängig umgesetzt werden. Die
eBlocker-Analyse offenbart allerdings, dass sich in der Praxis das
Gesetz als Papiertiger mit fünf großen Problemen entpuppt.
- Problem 1: Versteckt und kompliziert
Die Datenschutzinformationen müssen sich Seitenbesucher selbst
beschaffen. Dazu gilt es, die Datenschutzbestimmungen zu studieren,
die sich im Kleingedruckten verbergen. Die Ausführungen sind in der
Regel mehrere Seiten stark. Beispiel smava.de: Die
Datenschutzerklärung umfasst ganze 7 DIN A4-Seiten. Ein dicker
Brocken, wenn man nur mal kurz Kreditkonditionen vergleichen will.
Darin gilt es dann in erster Linie, die Links zu den Opt-Out-Seiten
der Datensammler aufzuspüren und diese dann abzuschalten. Diese
umständliche Prozedur ist im Prinzip beim Besuch jeder Internetseite
ein Muss, schließlich kommen überall andere und immer neu
abzuschaltende Tracker zum Einsatz.
- Problem 2: Datenschutzerklärungen oft unvollständig und veraltet
Die Datenschutzerklärungen leisten nur dann eine Hilfe gegen den
Datensammelwahnsinn, wenn sie auf dem neuesten Stand sind. Das ist
aber nicht immer der Fall, wie die eBlocker-Experten bei der Analyse
der Finanzseiten entdeckten. Ein besonders extremer Fall ist dabei
zinsen-berechnen.de. Mit 76 Trackern auf der Startseite ist allein
die schiere Anzahl erstaunlich hoch. Noch viel schlimmer: In der
Datenschutzerklärung deklarieren die Betreiber nur gerade einmal drei
davon. Nutzer haben in diesem Fall also gar keine Möglichkeit, den
Trackern per Opt-Out einen Riegel vorzuschieben. Offenbar ist es den
Seitenbetreibern zu aufwendig, ihre Datenschutzerklärungen regelmäßig
zu aktualisieren, wenn sie neue Datensammler hinzufügen. Es geht aber
noch bequemer, wie das Beispiel finanzrechner.org zeigt. Hier fehlt
schlicht die Datenschutzerklärung, obwohl mehr als zehn Tracker am
Start sind.
- Problem 3: Technische Hürden beim Widerspruch
Zinsen-berechnen.de ist leider kein Einzelfall. Auch bei smava.de
tummelten sich zum Testzeitpunkt 38 Tracker, von denen nur 12 in der
Datenschutzerklärung auftauchen. Obendrein bietet smava.de die
Datenschutzerklärung nur im PDF- Format an, für dessen Anzeige der
Nutzer ein zusätzliches Plugin oder eine gesonderte App benötigt.
Auch bei zinsen-berechnen.de ist die Widerspruchsmöglichkeit zum Teil
nur per Plugin-Installation und nicht Browser- und Geräte-unabhängig
möglich. Deutschsprachige Nutzer stoßen überdies oft auf sprachliche
Barrieren. Denn längst nicht jeder Datensammler macht sich die Mühe,
seine Opt-Out-Bestimmungen zu übersetzen. Weiterer Stolperstein: Ein
Cookie im Speicher des Geräts hält den Widerspruch fest. Wird der
gelöscht, geht das Spiel wieder von vorne los. Außerdem müssen Nutzer
den Widerspruch auf jedem einzelnen Gerät separat durchführen.
- Problem 4: Effekt nicht überprüfbar
Angenommen, es gibt wirklich Surfer, die bei jedem Seitenbesuch
brav die Datenschutzbestimmungen studieren und Tracker händisch
aussperren. Ob diese aufwendige, realitätsfremde Prozedur aber
überhaupt etwas bewirkt, lässt sich kaum kontrollieren. Bei der
Überprüfung von commerzbank.de stellten die eBlocker-Experten
beispielsweise fest, dass der Widerspruch gegen das Tracking für den
Nutzer augenscheinlich ohne Reaktion blieb. Damit nicht genug: Die
Commerzbank lässt sogar Tracker im sensiblen Online Banking-Bereich
zu. Das stellt nicht nur ein immenses Risiko für die Privatsphäre,
sondern auch ein großes Sicherheitsrisiko dar. Schließlich könnten
Hacker den Programmcode manipulieren, der vom Datensammler im Online
Banking geladen wird.
- Problem 5: Mangelhafte Kontrolle
Egal ob Seitenbetreiber komplett veraltete Datenschutzbestimmungen
anbieten oder sogar komplett darauf verzichten: Den Staat scheint das
nicht zu kümmern. Es ist unverständlich, warum Aufsichtsbehörden
gerade bei stark frequentierten Angeboten, die offensichtlich gegen
das Telemediengesetz verstoßen, nicht eingreifen. Eine Ursache könnte
sein, dass die Datenschutzbehörden hoffnungslos unterbesetzt sind. In
Bayern existieren beispielsweise 700.000 Unternehmen, die
personenbezogene Daten erheben. Dem gegenüber stehen 16 Mitarbeiter,
die Datenschutzvorgehen bearbeiten und kontrollieren. In anderen
Bundesländern sieht es ähnlich schlecht aus. Die Folge: Unternehmen
können es sich erlauben, beim Datenschutz zu schlampen.
Fazit
Im Rahmen der Untersuchung analysierten die eBlocker-Experten
stichprobenartig sechs Finanzseiten. Dabei kam heraus, dass in puncto
Datenschutz davon fünf nicht den gesetzlichen Anforderungen genügen.
Obendrein zeigt sich erneut, dass datenschutzsensible Surfer vor
einer Sisyphusaufgabe stehen, wenn sie sich vor Trackern abschirmen
wollen. Daraus ergeben sich zwei Erkenntnisse. Erstens: Datenschutz
spielt für viele Seitenbetreiber keine große Rolle. Schließlich droht
kaum Gefahr, von Aufsichtsbehörden verfolgt oder sanktioniert zu
werden. eBlocker Geschäftsführer Christian Bennefeld fordert daher:
"Die Datenschutzbehörden müssen durch anlasslose Prüfungen
öffentlichkeitswirksame Präzedenzfälle schaffen, die Signalwirkung an
alle Website-Betreiber haben". Zweitens: Das Telemediengesetz
funktioniert in der Praxis schlicht und ergreifend nicht. Es müssen
neue Lösungen her, die es Surfern mit wenigen Klicks erlauben, sich
wirkungsvoll vor Datensammlern zu schützen. Solange die fehlen,
bleibt der umfassende Schutz privater Daten an jedem Einzelnen selbst
hängen, zum Beispiel durch den Einsatz des eBlockers. Angeschlossen
ans Heimnetzwerk, anonymisiert der eBlocker das Online-Verhalten
sämtlicher internetfähiger Geräte im Netzwerk. Er schützt neben dem
Computer auch Tablets, Smart-TVs, Spielekonsolen und IoT-Geräte, für
die es sonst kaum Möglichkeiten zum Schutz der Privatsphäre gibt.
Über die eBlocker GmbH
Nach zweijähriger Vorbereitung im Verborgenen ging 2015 die
eBlocker GmbH mit Sitz in Hamburg an den Start. Deren Produkte
eBlocker Pro und eBlocker Family geben Privatpersonen die Kontrolle
über ihre ungewollt während des Surfens im Internet preisgegebenen
Informationen zurück. So erhalten die Nutzer wieder die Hoheit und
volle Kontrolle über Ihre Daten. Der eBlocker Family verfügt
zusätzlich über Jugendschutzfunktionen, über die sich unter anderem
Web-Inhalte und Surfdauer beschränken lassen. Unmittelbar nach
Anschluss des eBlockers blockiert er effektiv sämtliche Tracker und
datensammelnde Werbung, anonymisiert die IP-Adresse und lässt alle
Nutzer vollkommen anonym surfen. Der eBlocker schützt dabei sämtliche
Geräte im Heimnetz per Plug&Play, ohne zusätzliche
Softwareinstallation. Dank einfachem Anschluss, automatischer
Konfigurierung und täglichen Software-Updates ist der eBlocker auch
für technisch unerfahrene Nutzer schnell und unkompliziert
einsetzbar. www.eBlocker.com
Pressekontakt:
Griffel & Co. Kommunikation GmbH Forsmannstraße 8b, 22303 Hamburg,
Germany Email: de-press@eblocker.com Telefon: +49 40 6094586 00
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Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 27.11.2017 - 14:30 Uhr
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