Karl Freller: Antisemitismus auf deutschem Boden kann auch nicht mit Verweis auf ausländische Gesetze begründet werden (FOTO)
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"Die Bundesrepublik Deutschland und alle politisch
Verantwortlichen können niemals dulden, dass in unserem Land
Antisemitismus und eine Diskriminierung israelischer Staatsbürger
stattfinden. Auch nicht, wenn sie unter dem Deckmantel des
Anti-Israelismus oder mit Verweis auf ausländische Gesetze
daherkommen." Das stellte Karl Freller, stellvertretender
Vorsitzender der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag, mit Blick auf
die Fluglinie Kuwait Airways fest, die sich weigerte, einen
israelischen Staatsbürger zu transportieren. Die Entscheidung des
Landgerichts Frankfurt, die keine Diskriminierung sieht, weil der
betroffene Fluggast nicht als Jude, sondern als Israeli vom Flug
ausgeschlossen worden sei, könne Freller nicht nachvollziehen.
Freller verwies darauf, dass seine Fraktion im heutigen Plenum des
Bayerischen Landtags einen Dringlichkeitsantrag zu diesem Thema
eingebracht habe. Darin soll das Parlament entschieden ablehnen, dass
die Gesetzgebung des Emirates Kuwait den Vertragsabschluss mit
israelischen Staatsangehörigen durch Dienstleister des eigenen Landes
unter Strafen stellt. Gleichzeitig soll darauf hingewirkt werden,
dass das Emirat Kuwait diese Gesetzgebung aus dem Jahre 1964 ändert.
Die Bundesregierung müsse bei der Regierung des Emirats Kuwait auf
eine Änderung hinwirken. Freller, der auch Direktor der Stiftung
Bayerische Gedenkstätten ist, betonte: "Sollten diese Bemühungen
erfolglos bleiben, müssen alle Seiten prüfen, inwieweit wir
Dienstleistern, die hierzulande auf dieser gesetzlichen Grundlage des
Emirats Kuwait agieren, Dienstleistungen und Handel in Deutschland
untersagen können." Und weiter: "Das Handeln von Kuwait Airways und
die Gesetzgebung in deren Heimatland stehen im krassen Widerspruch zu
den Grundsätzen der deutschen Gesellschaft und ist sowohl
antiisraelisch wie auch antisemitisch." Kuwaitische Unternehmen, die
in Deutschland wirtschaftlich aktiv sein wollen, sollen nicht mehr
länger auf der Grundlage dieser diskriminierenden Gesetze agieren
dürfen. "Eine indirekte Anwendung antisemitischer Gesetze darf in
Deutschland nicht geduldet werden", so Freller abschließend.
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Pressesprecher
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Datum: 29.11.2017 - 11:06 Uhr
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