Unterlassungspflicht betrifft auch Google Cache
ID: 1557450
Insbesondere ist die Entfernung des Inhalts aus dem Google-Cache von der Unterlassungsverpflichtung umfasst. Die Gerichte weichen in Details zwar davon ab, was konkret zu tun ist, um der Unterlassungspflicht nachzukommen. Im Kern aber sind sich alle darüber einig, dass man Dritte mindestens informieren und ernsthaft dazu auffordern muss, die betreffenden Inhalte (Bilder, Texte, Links o.ä.) zu löschen.
Das hat beispielsweise auch das Oberlandesgericht in Düsseldorf so entschieden. In dem dortigen Fall hatte sich der als Einzelhändler im Kraftfahrzeug-Bereich tätige Beklagte in einer Unterlassungserklärung dazu verpflichtet, es zu unterlassen, im Geschäftsverkehr mit dem Hinweis ?TÜV-Sondereintragung? für sich zu werben, soweit er diese Leistung mangels Zulassung nicht anbieten konnte. Zwar hatte er entsprechende Einträge auf seiner Internetseite zeitnah entfernt, jedoch stellte die Klägerin nach der Abgabe der Unterlassungserklärung fest, dass auf diversen Internetseiten, und eben auch bei den Ergebnissen von Google, weiterhin mit dem Hinweis ?TÜV-Sondereintragungen? für sein Unternehmen geworben wurde. Die Klägerin machte daher den sich aus der Unterlassungserklärung ergebenden Anspruch auf Zahlung einer Vertragsstrafe von 4.000 Euro gegen den Beklagten geltend.
Das Gericht gab der Klage statt, denn die Unterlassungserklärung umfasst auch die Pflicht, soweit dies möglich und zumutbar ist, bei Google auf eine Löschung des Eintrags hinzuwirken, was auch die Entfernung aus dem Cache umfasst. Der Beklagte auf Dritte einzuwirken versuchen, wenn er ernstlich mit einem Verstoß rechnen müsse und rechtlich und tatsächlich auf sie einwirken könne.
Dem Einwand des Beklagten, dass der Verstoß ohne sein Zutun erfolgt sei, folgten die Richter ausdrücklich nicht. Die Sucherergebnisse beruhten letztlich auf den Einträgen, die der Beklagte auf seine eigene Internetseite eingestellt hatte. Er habe damit rechnen können und müssen, dass Google diese Einträge auffinden und im Rahmen seiner Suchergebnisse anzeigen würde. Durch die Information und Weiterleitung potenzieller Kunden sei ihm dieses Handeln auch wirtschaftlich zugutegekommen. Mit Abgabe der Unterlassungserklärung habe er sich auch dazu verpflichtet, unverzüglich eigene Recherchen hinsichtlich der Verbreitung seiner Werbeeinträge anzustellen und den Suchmaschinenanbieter zur Entfernung des streitgegenständlichen Eintrags aufzufordern. Dies wäre ihm auch möglich und zumutbar gewesen, da Google unstreitig ein Tool bereit hält, über welches man die Löschung von im Cache gespeicherten veralteten oder gelöschten Informationen beantragen und mit dem man ihre Anzeige unterbinden kann.
(OLG Düsseldorf, Urteil vom 03.09.2015, Aktenzeichen I-15 U 119/14)
Fazit
Ohne anwaltliche Unterstützung sollten Sie nicht auf eine Abmahnung reagieren. Unsere Beratung und Hilfe umfasst nämlich insbesondere auch die mit der Abgabe einer solchen Unterlassungsverpflichtung verbundenen Pflichten einzuhalten und zu dokumentieren, um nicht nach der Abmahnung noch die weitaus teurere Vertragsstrafe bezahlen zu müssen.
Timo Schutt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht
Schutt, Waetke Rechtsanwälte & Fachanwälte - IT-Recht, Veranstaltungsrecht, Urheberrecht
Wir sind hoch spezialisiert auf die Bereiche Veranstaltung & Event, IT & Internet und Urheber & Medien.
Wir vertreten bundesweit Mandanten aus allen Branchen, insbesondere aber aus der Event-, IT- und Medienbranche.
Timo Schutt - Fachanwalt für IT-Recht, Dozent
Thomas Waetke - Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Dozent & Buchautor
http://www.schutt-waetke.de/kontakt/impressum/
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Schutt, Waetke Rechtsanwälte&Fachanwälte - IT-Recht, Veranstaltungsrecht, UrheberrechtWir sind hoch spezialisiert auf die Bereiche Veranstaltung&Event, IT&Internet und Urheber&Medien.Wir vertreten bundesweit Mandanten aus allen Branchen, insbesondere aber aus der Event-, IT- und Medienbranche.Timo Schutt - Fachanwalt für IT-Recht, DozentThomas Waetke - Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Dozent&Buchautorhttp://www.schutt-waetke.de/kontakt/impressum/
Datum: 30.11.2017 - 12:58 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1557450
Anzahl Zeichen: 4255
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Karlsruhe
Kategorie:
Internet-Portale
Diese Pressemitteilung wurde bisher 259 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Unterlassungspflicht betrifft auch Google Cache"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Schutt, Waetke - Rechtsanwälte (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI), Dr.?Stefan Brink, hat 2019 als das Jahr der Kontrollen angekündigt, nachdem der Schwerpunkt der Tätigkeit der Datenschutzbehörde bisher auf der Beratung lag. Brink, will nach einem aktuellen Intervi
Cookies: Deutsche Opt-Out-Regel verstößt gegen EU-Recht ...
Fast alle Webseiten verwenden Cookies. Cookies sind dazu da, den Nutzer wiederzuerkennen und das Surfen auf einer Website zu erleichtern. Durch die Verwendung von Cookies ist es beispielsweise möglich, dass Nutzer ihre Zugangsdaten nicht bei jedem Besuch einer Website neu eingeben müssen oder, das
DSGVO: Bußgeld gegen früheren Juso-Landeschef ...
Spannende Frage: Inwieweit darf innerhalb einer Partei die Liste der Delegierten eines Parteitages weitergegeben werden? Die Frage berührt die innerparteiliche Transparenz und damit letztlich auch den demokratischen Diskurs. Politische Parteien sind in Deutschland als Vereine organsiert und unterli
Weitere Mitteilungen von Schutt, Waetke - Rechtsanwälte
Panvision entwickelt Steuerungs-App für das ?WAREMA Programmierkabel Smart" ...
Um die tägliche Arbeit von Fachhändlern und Monteuren bei der Programmierung von Sonnenschutz-Systemen spürbar zu erleichtern, hat der SonnenLichtManager WAREMA sein neues ?Programmierkabel Smart? mit einer zusätzlichen Steuerung per Smartphone bedacht. Die dazu von Panvision entwickelte App wur
Ab dem 25. Mai 2018 gelten neue Datenschutzregeln in der EU. Sind Sie vorbereitet- ...
Das Paket für Datenschutzprofis von janolaw enthält neben der wichtigen Datenschutzerklärung für Ihre Firmenwebseite weitere Datenverarbeitungsdokumente. Die zweijährige Anpassungszeit für Unternehmen ist fast abgelaufen, der Handlungsdruck steigt. Die Datenschutzerklärung erstellen Sie onlin
Aufsicht für Legal Tech ...
Was in dem Artikel unter der Überschrift ?Juristerei per Mausklick? beschrieben wird, klingt ja erst einmal harmlos und vernünftig, denn Aufsichtsbehörden gibt es ja schließlich auch für andere Branchen: Atomkraftwerke, Eisenbahnen, Banken und viele andere Marktteilnehmer werden beaufsichtigt.
Die Zukunft des Webdesigns? nicht das Web gestalten, sondern Erlebnisse ...
Bessere Vernetzung, Hardware und Internetverbindungen eröffnen dem Webdesign immer mehr Möglichkeiten. Große Bilder, Full-Screen-Videos und Animationen sind heute schon im Einsatz. Der große Trend für 2018 sind verbesserte Ladegeschwindigkeiten, ein stärkerer Fokus auf emotional ansprechendes




