Lohnnachweis digital: Jetzt noch Stammdaten abgleichen / Noch bis zum Meldetermin 16. Februar 2018 m

Lohnnachweis digital: Jetzt noch Stammdaten abgleichen / Noch bis zum Meldetermin 16. Februar 2018 müssen Unternehmen ihre Daten sowohl digital als auch auf herkömmlichem Weg einreichen

ID: 1559400
(ots) - Für das Beitragsjahr 2017 müssen Unternehmen die
zur Berechnung der Beiträge erforderlichen Daten sowohl digital als
auch auf herkömmlichem Weg per Papier oder Extranet melden. Noch bis
zum gesetzlichen Meldetermin am 16. Februar 2018 haben sie dazu Zeit.

"Das parallele Verfahren für 2017 ist noch notwendig, um die
Qualität der Meldedaten zu sichern", erklärt Dr. Joachim Breuer,
Hauptgeschäftsführer des Spitzenverbandes der Berufsgenossenschaften
und Unfallkassen (DGUV). "Ohne Lohnnachweisdaten müssten die
Berufsgenossenschaften und Unfallkassen die Beitragsgrundlage
schätzen, und das könnte unter Umständen zu überhöhten Forderungen
führen."

Lohnnachweis digital mit Entgeltabrechnungsprogramm

Vor der Meldung des digitalen Lohnnachweises sind einmal jährlich
die Stammdaten des Unternehmens zu aktualisieren. Für den
Stammdatenabruf werden Zugangsdaten des zuständigen
Unfallversicherungsträgers (UVT) benötigt. Das sind die
Betriebsnummer des zuständigen UVT, die Mitgliedsnummer des
Unternehmens und die PIN. Unternehmen, die keine Zugangsdaten
vorliegen haben, können diese direkt bei ihrer zuständigen
Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse erfragen. Bei Verwendung eines
systemgeprüften Entgeltabrechnungsprogramms erfolgt der
Stammdatenabgleich in der Regel mittels der im Unternehmen
eingesetzten Software.

Lohnnachweis digital ohne Entgeltabrechnungsprogramm

Wird kein systemgeprüftes Entgeltabrechnungsprogramm genutzt, ist
der digitale Lohnnachweis über die systemgeprüfte Ausfüllhilfe sv.net
in den Varianten sv.net/standard oder sv.net/comfort abzugeben. Der
Abruf der Stammdaten des Unternehmens erfolgt hier automatisch
unmittelbar vor Abgabe des Lohnnachweises. Eine eigenständige Abfrage
ist nicht notwendig.

Weiterführende Informationen zum Lohnnachweis digital und zum


Meldeverfahren unter www.dguv.de/uv-meldeverfahren und direkt bei den
zuständigen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen.



Pressekontakt:

Stefan Boltz
Pressesprecher
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen
030-288763767
presse@dguv.de
www.dguv.de

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Datum: 06.12.2017 - 09:45 Uhr
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