Mit sicherem Tritt ins neue Jahr / Neue Leiternorm ab 2018 gültig
ID: 1559423
Leiternorm in Kraft. Sie macht neue Vorgaben, die die Standfestigkeit
von Leitern verbessern sollen. Mangelnde Standfestigkeit ist die
häufigste Unfallursache beim Einsatz von Leitern. Die neuen
Richtlinien betreffen vor allem Unternehmen, die Anlege- und
Mehrzweckleitern verwenden. Die Änderung der Leiternorm wurde durch
das Europäische Komitee für Normung (CEN) unter Mitwirkung der
Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU), der
Berufsgenossenschaft für Handel und Warenlogistik (BGHW) und der
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)
entwickelt.
Wenn es in die Höhe geht, sind Leitern meist das Arbeitsmittel der
Wahl. Allerdings ist Leiter nicht gleich Leiter und viele
Beschäftigte sind im Umgang fahrlässig oder nicht richtig geschult
worden. Ursachen für Leiterunfälle gibt es viele: Entweder war die
Leiter für die Tätigkeit nicht geeignet oder der Untergrund nicht
standfest und die Leiter gab nach. Laut der Statistik zum
Arbeitsunfallgeschehen der DGUV gab es im Jahr 2016 insgesamt knapp
23.700 meldepflichtige Unfälle, die im Zusammenhang mit Leitern
stattfanden. Fast jeder 15. Unfall hatte schwere Verletzungen zur
Folge oder endete tödlich. Fast 90 Prozent aller Leiterunfälle, so
das Ergebnis der BG BAU, fallen auf die mangelhafte Standsicherheit
zurück. Die überarbeitete Norm soll dafür sorgen, dass diese
Gefahrenquelle bereits bei der Herstellung minimiert wird.
Die wichtigste Änderung der DIN EN 131 betrifft alle tragbaren
Anlegeleitern mit einer Leiterlänge von über drei Metern. Diese
müssen in Zukunft eine größere Standbreite aufweisen, entweder durch
eine Quertraverse oder durch eine sogenannte konische Bauweise. Von
der Norm betroffen sind auch Mehrzweckleitern mit einem aufgesetzten
Schiebeleiterteil. Ist dieses länger als drei Meter, darf es nur von
der Leiter trennbar sein, wenn es mit einer Traverse ausgestattet
ist, die die neuen Standbreiten-Anforderung erfüllt. "Allerdings
besteht in der Praxis die Gefahr, dass die Extra-Traverse als
zusätzliche Standfläche benutzt wird. Das wiederum kann Unfälle
begünstigen. Hierauf verweist die Norm mit einer
Nutzungseinschränkung hin", erläutert Thomas Jacob von der
Berufsgenossenschaft für Handel und Warenlogistik (BGHW). Doch nicht
nur die Standsicherheit wird durch die Norm überarbeitet. In Zukunft
werden die Leitern in zwei Nutzungsgruppen unterteilt: Leitern für
den gewerblichen und Leitern für den privaten Gebrauch. Entsprechende
Piktogramme sorgen für die sichtbare Klassifizierung.
Was bedeutet die neue Norm für die Betriebe? Ältere Leitermodelle,
die nicht der aktuellen Norm und somit dem Stand der Technik
entsprechen, können weiterverwendet werden, wenn deren Sicherheit für
den entsprechenden Arbeitsauftrag gewährleistet ist. "Nur weil
Produkte mit einem höheren Sicherheitsgrad zur Verfügung stehen,
bedeutet das nicht, dass die andere Produkte verboten sind. Wenn eine
Leiter zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens den gültigen
Rechtsvorschriften entspricht, darf sie auch nach einer
Aktualisierung der Rechtsvorschrift verwendet werden", erklärt Jacob.
Alle Betriebe müssen Gefährdungsbeurteilungen ihrer Arbeitsmittel
erstellen. "Sollte dabei herauskommen, dass die Standsicherheit der
Leitern nicht gewährleistet ist, empfiehlt die DGUV - je nach
Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung - die entsprechenden Leitern mit
einer Traverse nachzurüsten", sagt Jacob. Für die Prüfung muss das
Unternehmen sogenannte befähigte Personen beauftragen, die durch
Ausbildung, Berufserfahrung und Schulung das Knowhow haben, um den
Zustand einer Leiter richtig beurteilen zu können.
Pressekontakt:
Stefan Boltz
Pressesprecher
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen
030-288763768
presse@dguv.de
www.dguv.de
Original-Content von: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), übermittelt durch news aktuell
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 06.12.2017 - 10:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1559423
Anzahl Zeichen: 4481
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Berlin
Kategorie:
Arbeit
Diese Pressemitteilung wurde bisher 262 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Mit sicherem Tritt ins neue Jahr / Neue Leiternorm ab 2018 gültig"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Jugend will sich-er-leben (JWSL) kürt Gewinnerinnen und Gewinner des Kreativwettbewerbs zum Thema "Gewaltprävention in Ausbildung und Beruf" Mit Plakaten, Brettspielen und eindrucksvollen Filmbeiträgen haben Schülerinnen und Schüler berufsbildender Schulen gezeigt, wie einfallsreich
Der Deutsche Arbeitsschutzpreis 2027 / Einreichungsfrist bis zum 15. Juli verlängert ...
Noch bis einschließlich 15. Juli 2026 ist die Bewerbung für den Deutschen Arbeitsschutzpreis (DASP) 2027 möglich. Die Auszeichnung wird in vier Kategorien vergeben: Prämiert werden vorbildliche strategische, betriebliche, kulturelle und persönliche Lösungen rund um Sicherheit und Gesundheitssc
Jeder vierte Beschäftigte kennt Fälle von problematischem Suchtmittelkonsum am Arbeitsplatz / Aktuelle Befragung zeigt Handlungsbedarf bei Information, Prävention und offener Gesprächskultur ...
Problematischer Konsum von Alkohol, Cannabis oder anderen Suchtmitteln ist auch in der Arbeitswelt ein relevantes Thema. Das zeigt eine aktuelle repräsentative Befragung im Auftrag des Spitzenverbandes der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV): Jede
Weitere Mitteilungen von Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Lohnnachweis digital: Jetzt noch Stammdaten abgleichen / Noch bis zum Meldetermin 16. Februar 2018 müssen Unternehmen ihre Daten sowohl digital als auch auf herkömmlichem Weg einreichen ...
Für das Beitragsjahr 2017 müssen Unternehmen die zur Berechnung der Beiträge erforderlichen Daten sowohl digital als auch auf herkömmlichem Weg per Papier oder Extranet melden. Noch bis zum gesetzlichen Meldetermin am 16. Februar 2018 haben sie dazu Zeit. "Das parallele Verfahren fü
Wirtschaftsminister Tiefensee begrüßt positive Halbzeitbilanz der Solarworld Transfergesellschaft - Knapp die Hälfte der Betroffenen bereits vermittelt! (FOTO) ...
Es waren erfreuliche Zahlen, die MYPEGASUS Geschäftsführer Jan Kiehne bei der gestrigen Pressekonferenz zur Transfergesellschaft Solarworld berichten konnte. Knapp die Hälfte der 480 Beschäftigten sind mittlerweile wieder in Lohn und Brot. Und das, obwohl die Transfergesellschaft in Arns
Arbeit und Schule ignorieren die innere Uhr der Menschen: Schlafmangel ist für viele die Folge ...
5. Dezember 2017 - Die herkömmlichen Zeitvorgaben vom Arbeitgeber oder Schulbetrieb orientieren sich nicht an den Bedürfnissen der Menschen. Wie der Schlafforscher Hans-Günter Weeß, Leiter der schlafmedizinischen Abteilung des Pfalzklinikums Klingenmünster gegenüber dem Business-/Lifestyle
Utz Claassen steigt bei Smartjobr ein / Top-Manager investiert persönlich in erstes Freelancer-Startup mit Matching-Funktion / Strategischer Support bei Internationalisierung ...
Prominente Unterstützung bei Smartjobr: Nach dem Einstieg seiner Beteiligungsgesellschaft Rulebreaker Management GmbH steigt Top-Manager Utz Claassen auch privat bei der ersten Freelancer-Plattform mit Matching-Funktion ein. Der bekannte Investor, Wissenschaftler und Publizist wird Smartjobr ni




