Berufliche Fortbildung und die Kosten

Berufliche Fortbildung und die Kosten

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(firmenpresse) -
Wer sich nicht beruflich fort- und weiterbildet bleibt karrieremäßig auf der Strecke. Besonders die Software für Unternehmen ist regelmäßigen Änderungen ausgesetzt, wer sich nicht eingehend damit beschäftigt, kommt beruflich nicht weiter. Auch andere Fortbildungsmöglichkeiten, beispielsweise die als geprüfte Sekretärin, Finanz- oder Bilanzbuchhalterin werden von verschiedenen Lehrgangsträgern angeboten. Wer im Produktionsbereich arbeitet kann sich zum Techniker oder Meister weiterbilden.
Es gibt unendlich viele Möglichkeiten, sich beruflich durch Fort- und Weiterbildung zu entwickeln und die Treppen der Karriereleiter zu erklimmen. In vielen Fällen sind Unternehmen bereit die Kosten für die Fortbildung ganz oder teilweise zu übernehmen. Damit honorieren sie den Einsatz ihrer Mitarbeiter, die für die Fortbildung in der Regel einen großen Teil ihrer Freizeit opfern. Allerdings erwarten Arbeitgeber im Gegenzug auch, dass der Mitarbeiter das Gelernte in ihrem Unternehmen einsetzt und sich nicht gleich nach Abschluss der Prüfung bei einer anderen Firma bewirbt.
Um den Arbeitgeberwechsel auszuschließen vereinbaren Arbeitgeber mit ihren lernwilligen Arbeitnehmern, dass diese für einen bestimmten Zeitraum in der Firma tätig bleiben. Ansonsten muss der Arbeitnehmer die vom Arbeitgeber übernommenen Fortbildungskosten zurückzahlen. Doch ist das immer der Fall?
In der Regel sind viele Vereinbarungen textlich so aufgesetzt, dass sie für Arbeitnehmer schwer verständlich sind. Wer sich fort- oder weiterbilden will, von seinem Arbeitgeber eine Vereinbarung in die Hand gedrückt bekommt, der unterschreibt diese erst, wenn sich mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten hat. Roland Sudmann ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Partner der Mannheimer Kanzlei Philipp, Sudmann und Schendel. Vereinbaren Sie mit Fachanwalt Sudmann einen Termin und lassen Sie ihn die Vereinbarungen prüfen.



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Datum: 06.12.2017 - 13:51 Uhr
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