Digitalisierung in Deutschland und Europa gestalten – Interessenvertreter fordern Mindeststandards
EBR DB AG und KBR DB AG unterzeichnen gemeinsames Positionspapier zur Digitalisierung innerhalb des DB Konzerns
„Die Arbeitswelt verändert sich, aber unsere Kollegen dürfen dabei nicht hinten runter fallen, weder in Deutschland noch in Europa. Deswegen appellieren wir an den Konzernvorstand, sich seiner gesellschaftlichen Verantwortung auch über die Ländergrenzen hinaus zu stellen“, so Jens Schwarz (Vorsitzender KBR DB AG). Eine besondere Herausforderung ist dabei die unterschiedliche Gesetzeslage im In- und europäischen Ausland. In Deutschland ist die betriebliche Mitbestimmung gesetzlich verbrieft und lässt sich im Zweifel rechtlich durchsetzen. Ganz anders im europäischen Ausland, wie Jörg Hensel (Vorsitzender EBR DB AG) erläutert: „In Europa gibt es etwas Vergleichbares wie das deutsche Betriebsverfassungsgesetz nicht. Deswegen wollen wir mit dem Konzernvorstand ein gemeinsames Verständnis erzielen und verbindliche Absprachen treffen. Ein DB-Mitarbeiter ist ein DB-Mitarbeiter, ganz gleich in welchem Land er tätig ist.“
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Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Über den KBR DB AG:
Der Konzernbetriebsrat der Deutsche Bahn AG (kurz: KBR DB AG) vertritt die gesellschaftsübergreifenden, konzernweiten Interessen der rund 200.000 in Deutschland beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Deutschen Bahn AG und stellt diese bei seiner Arbeit stets in den Vordergrund. Als Arbeitnehmervertretung agiert der KBR DB AG auf Augenhöhe mit dem Konzernvorstand der DB AG und regelt für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Grundsätze der Personalpolitik in allen relevanten Bereichen (u. a. Personalführung, Bildung, Gesundheit, Technik, Datenschutz, Betrieb). Grundlage der
Beteiligung und Mitbestimmung des KBR DB AG ist das Betriebsverfassungsgesetz. Vorsitzender des KBR DB AG ist seit Juni 2012 Jens Schwarz.
Über den EBR DB AG:
Der Europäische Betriebsrat der Deutsche Bahn AG (kurz: EBR DB AG) vertritt die Interessen der ca. 285.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Deutschen Bahn AG und ihrer Tochterfirmen in 26 der 28 EU-Mitgliedsstaaten, Norwegen und der Schweiz. Die aktuell gültige konzerninterne EBR-Vereinbarung besteht seit dem Jahr 2012 und umfasst
umfangreiche Rechte zur Information und Konsultation. Nach den Buchstaben der entsprechenden EURichtlinie und des einschlägigen deutschen Umsetzungsgesetzes hat ein EBR bisher zwar kaum Widerspruchs- oder Sanktionsmöglichkeiten, daran wird aber bereits intensiv politisch gearbeitet. Die EURichtlinie ist stark verbesserungswürdig. Trotzdem verhandelte der EBR DB AG erfolgreich mit der „Zentralen Leitung“ der DB AG über Sozialbedingungen für die Beschäftigten in seinem Zuständigkeitsbereich und erhielt für das erzielte Ergebnis im Jahr 2016 den Deutschen Betriebsrätepreis in der Kategorie „Europa“. Vorsitzender des EBR DB AG ist seit Oktober 2012 Jörg Hensel.
Pressekontakt KBR DB AG:
Heidi Szodruch
Tel.: 030/297-60906
Mobil: 0160/97459501
Mail: heidi.szodruch(at)deutschebahn.com
Pressekontakt EBR DB AG:
Sebastian Rüter
Tel.: 030/297-54043
Mobil: 0151/40782771
Mail: sebastian.rueter(at)deutschebahn.com
Datum: 11.12.2017 - 09:30 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kategorie:
Wirtschaft (allg.)
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