Verband der Privaten Hochschulen begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bezüglich der Vergabe der Medizinstudienplätze
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Medizin ist nur teilweise mit dem Grundgesetz vereinbar. Dies
entschied das Bundesverfassungsgericht am Dienstag in Karlsruhe. Nach
Ansicht der Richter ist der Numerus Clausus in Teilen unvereinbar mit
dem Grundgesetz. Außerdem muss man beachten, dass die Noten in den
Bundesländern nicht vergleichbar sind.
Prof. Klaus Hekking, Vorstandsvorsitzender des VPH bewertete das
Urteil als notwendig: "Man könnte das Bewerbungsverfahren der
privaten Hochschulen als Beispiel für eine erfolgreiche
Studienplatzvergabe nehmen. Ausschlaggebend sind nicht die
Abiturnoten, letztlich zählt die Persönlichkeit des Bewerbers
insgesamt."
Bei privaten Hochschulen werden statt Numerus Clausus
Bewerbungsgespräche und vorangegangene Praktika bewertet. Häufig
werden eigene Kompetenztests oder sogenannte Assessment-Center, also
mehrstufige Prüfungsverfahren eingesetzt um eine gerechte
Studienplatzvergabe zu ermöglichen.
Der VPH vertritt 76 Mitgliedshochschulen und engagiert sich
insbesondere für einen fairen Wettbewerb im Hochschulwesen, Autonomie
der Hochschulen und die Entwicklung transparenter Kriterien zur
Verbesserung der Qualität in Lehre und Forschung.
Pressekontakt:
Piret Lees
Verband der Privaten Hochschulen e.V.
Bonhoefferstr. 1
69123 Heidelberg
Tel. 06221 88 - 3616
E-Mail service@private-hochschulen.net
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Datum: 21.12.2017 - 09:41 Uhr
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