Hennrich/Rupprecht: Zugang zum Medizinstudium muss weiter verbessert werden
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Am heutigen Dienstag hat das Bundesverfassungsgericht den Numerus
Clausus als teilweise verfassungswidrig erklärt. Dazu erklären der
gesundheitspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Michael Hennrich, sowie der bildungs- und forschungspolitische
Sprecher, Albert Rupprecht:
Michael Hennrich: "Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum
Numerus Clausus für das Medizinstudium ist zu begrüßen, auch wenn wir
die schriftliche Urteilsbegründung abwarten müssen.
Bedauerlich ist, dass bislang nur wenige Universitäten von der
bereits bestehenden Möglichkeit Gebrauch gemacht haben, neben der
Abiturnote weitere Kriterien bei der Vergabe von Studienplätzen
stärker zu berücksichtigen. Deshalb haben wir im Masterplan
Medizinstudium 2020 schriftlich festgehalten, dass der Numerus
Clausus künftig nicht mehr das einzige Entscheidungskriterium für die
Zulassung zum Medizinstudium sein darf. Die sozialen und
kommunikativen Kompetenzen sowie eine besondere Motivation für das
Medizinstudium müssen stärker berücksichtigt werden. Hiermit
verbinden wir das Ziel, dass sich möglichst viele Medizinstudierende
nach dem Studium für eine ärztliche Tätigkeit am Patienten
entscheiden.
Denn nur so können wir langfristig die ärztliche Versorgung
flächendeckend sicherstellen. Bund und Ländern müssen nun bis zum 31.
Dezember 2019 eine Neuregelung zum künftigen Auswahlverfahren
treffen. Hier müssen die Ziele des Masterplans Medizinstudium 2020
richtungsweisend sein".
Albert Rupprecht: "Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist
wichtig für alle, die sich um einen Studienplatz in der Medizin
bemühen. Der von Bund und Ländern in diesem Jahr beschlossene
"Masterplan Medizinstudium 2020" ist der richtige Rahmen, um nun über
weitere Verbesserungen beim Zugang zum Medizinstudium zu beraten.
Wer jetzt aber pauschal mehr Geld vom Bund für neue
Medizinstudienplätze verlangt, liegt falsch. Der Bund unterstützt die
Länder schon jetzt wie noch nie zuvor und investiert alleine im
Hochschulpakt 2020 insgesamt über 20 Milliarden Euro für zusätzliche
Studienplätze. Dass die Länder es auch aus eigener Kraft stemmen
können, zeigt der Freistaat Bayern. Er hat in Augsburg eine neue
medizinische Fakultät gegründet und geht so mit gutem Beispiel
voran."
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Datum: 19.12.2017 - 15:20 Uhr
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