Presseerklärung zu Erol Sander
ID: 1567770
ich Folgendes bekannt:
Mein Mandant und seine Ehefrau sind seit Anfang Juni 2017
getrennt. Das Scheidungsverfahren läuft. Unmittelbar nach der
Trennung wurde unser Mandant am 08.06.2017 von seiner Ehefrau wegen
angeblicher Anwendung häuslicher Gewalt und wegen angeblichen
Besitzes und Konsums von Marihuana angezeigt. Hierauf musste die
Staatsanwaltschaft München zwei Ermittlungsverfahren einleiten.
Das Ermittlungsverfahren wegen angeblicher Anwendung häuslicher
Gewalt wurde nunmehr mit Bescheid der Staatsanwaltschaft München I
vom 08.01.2018 eingestellt. Gegen die Einstellung kann kein
Rechtsmittel eingelegt werden.
Die Ermittlungen wegen angeblichen Verstoßes gegen das
Betäubungsmittelgesetz endeten durch Bescheid des Amtsgerichts
München vom 29.12.2017 mit Erlass eines Strafbefehls, mit dem zu
Lasten meines Mandanten eine Geldstrafe von 25.200,00 Euro
festgesetzt wurde.
Gleichermaßen wie in dem eingestellten Ermittlungsverfahren wegen
häuslicher Gewalt sind auch die gegenüber Herrn Sander erhobenen
Vorwürfe wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz falsch.
Mein Mandant hat weder Drogen konsumiert noch besessen. Die Vorwürfe
wurden erhoben, um unserem Mandanten nach der Trennung von seiner
Ehefrau Schaden zuzufügen. Für die Anschuldigungen gab es demzufolge
auch keine hinreichenden Beweise. Im Gegenteil: Die von der
Staatsanwaltschaft veranlassten Haar-, Blut- und Urinproben haben
keinerlei Nachweis für den angeblichen Drogenkonsum erbracht.
Dennoch hat sich mein Mandant nach Abwägung aller Vor- und
Nachteile dazu entschlossen, gegen den Strafbefehl kein Rechtsmittel
einzulegen. Die berechtigte Aussicht auf einen Freispruch hätte die
Nachteile, die mit einer monatelangen öffentlichen Berichterstattung
über das Strafverfahren verbunden gewesen wären, nicht aufgewogen.
Aus Rücksicht auf seine Familie und sein privates Umfeld hat sich
mein Mandant unter ausdrücklicher Verwahrung gegen die erhobenen
Vorwürfe dazu entschlossen, den Strafbefehl zu akzeptieren. Herr
Sander legt Wert darauf, dass hiermit kein Anerkenntnis der gegen ihn
erhobenen Vorwürfe verbunden ist.
Simon Bergmann Rechtsanwalt
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Schertz Bergmann Rechtsanwälte
Rechtsanwalt Simon Bergmann
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Datum: 08.01.2018 - 17:50 Uhr
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