Klagefrist zu AKW Paks II läuft ab: Deutschland muss zügig gegen ungarische Atomsubventionen vorge

Klagefrist zu AKW Paks II läuft ab: Deutschland muss zügig gegen ungarische Atomsubventionen vorgehen

ID: 1573030
(ots) - Greenpeace Energy fordert die deutsche
Bundesregierung auf, zügig eine Klage gegen Milliarden-Subventionen
für das geplante ungarische Atomkraftwerk Paks II auf den Weg zu
bringen. Die Frist für gerichtliche Einwände vor dem Europäischen
Gerichtshof endet am 25. Februar. Damit würde Deutschland die Haltung
der österreichischen Regierung stärken, die am Montag angekündigt
hatte, gegen die Beihilfen für Paks II zu klagen. Österreich geht
davon aus, dass die hohen Milliarden-Subventionen nicht zu
rechtfertigen sind. "Die hochsubventionierten ungarischen Reaktoren
bergen nicht nur immense Umweltrisiken", sagt Sönke Tangermann,
Vorstand bei Greenpeace Energy. "Die Atommeiler in Paks sind bei
einem Störfall zudem nicht ausreichend versichert und verstopfen den
grenzüberschreitenden Markt für Erneuerbare Energien mit Atomstrom.
Auch die deutsche Bundesregierung muss jetzt juristisch einschreiten,
um diese Folgen abzuwenden."

Rund 440 Kilometer von der deutschen Grenze entfernt plant Ungarn
am Standort Paks zwei neue Druckwasserreaktoren russischer Bauart.
Finanziert werden soll dies durch einen Kredit über rund zehn
Milliarden Euro aus Russland sowie durch weitere Milliarden aus dem
ungarischen Haushalt. Die EU-Kommission hatte die staatlichen
Subventionen im vergangenen Jahr genehmigt, wogegen Österreich nun
gerichtlich vorgehen will.

Derzeit klagt die Alpenrepublik - unterstützt von Luxemburg -
bereits in einem ähnlichen Fall vor dem EuGH. Dabei geht es um
Subventionen für das britische AKW-Projekt Hinkley Point C. Hierzu
wird ein Urteil in den kommenden Monaten erwartet. Auch Greenpeace
Energy hatte 2015 gegen die Hinkley-Point-Beihilfen geklagt und war
als einziges Energieunternehmen vor den Europäischen Gerichtshof
gezogen. Europas höchste Gerichtsinstanz hatte die Klage im


vergangenen Oktober jedoch endgültig abgewiesen. Die Richter ließen
den Umstand, dass Greenpeace Energy als Wettbewerber auf dem
Strommarkt von den Atomsubventionen negativ betroffen ist, damals
nicht als Klageberechtigung gelten. "Der Fall Hinkley Point zeigt,
wie hoch das Gericht die Hürde für nichtstaatliche Akteure legt",
sagt Sönke Tangermann. Somit haben nach Meinung des
Ökoenergieanbieters praktisch nur noch Regierungen die Möglichkeit,
unfaire und unzeitgemäße Atomsubventionen höchstrichterlich prüfen zu
lassen. "Nachdem Deutschland im Rechtsstreit um Hinkley Point noch
gekniffen hat, sollte die Bundesregierung jetzt Courage zeigen und
Österreich im Paks-Verfahren unterstützen", sagt Tangermann.

Hintergrund: Greenpeace Energy hat die Auswirkungen von Paks II
auf Deutschland in mehreren Studien analysieren lassen. Eine
Untersuchung des Berliner Beratungsinstituts Energy Brainpool aus dem
Jahr 2016 zeigt, dass Stromimporte aus Paks den deutschen
Börsenstrompreis um rund 70 Cent je Megawattstunde dämpfen würden,
was engagierte Ökostromanbieter als auch Betreiber von ungeförderten
Erneuerbaren-Anlagen benachteiligen würde. Zudem würde auch die
finanzielle Belastung für Endverbraucher hierzulande steigen, weil
die durch Paks ausgelösten Großhandelseffekte das EEG-Konto mit bis
zu 200 Millionen Euro jährlich belasten würden. http://bit.ly/2BlDFn2

Eine weitere Untersuchung des Forums Ökologisch-Soziale
Marktwirtschaft (FÖS) aus dem vergangenen Jahr zeigt: Käme es in Paks
zu einem schweren Unfall, überstiegen dessen geschätzte Folgekosten
die von ungarischer Seite bereitgestellte Entschädigung um rund das
180-fache. Die Haftungsobergrenze des ungarischen Staates und des
AKW-Betreibers ist bei einem grenzüberschreitenden Unfall auf
lediglich 380 Millionen Euro gedeckelt. http://bit.ly/2qvAWGE



Pressekontakt:
Christoph Rasch
Politik und Kommunikation
Greenpeace Energy eG
Telefon +49 (0) 40 808 110 658
christoph.rasch@greenpeace-energy.de
www.greenpeace-energy.de

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Datum: 24.01.2018 - 09:12 Uhr
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