Grünewerte Wertzins 2 GmbH zur Zahlung verurteilt; CLLB Rechtsanwälte erstreiten Urteil vor dem Landgericht München I
CLLB Rechtsanwälte(firmenpresse) - München, 25.01.2018 – Wie die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München und Berlin meldet, hat das Landgericht München I in einem von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte geführten Verfahren die Grünewerte Wertzins 2 GmbH zur Rückzahlung des Anlagebetrages verurteilt.
Der von CLLB Rechtsanwälte vertretene Kläger hat am 22.11.2014 eine als „Wertzins Plus 1“ bezeichnete Anlage bei der Grünewerte Wertzins 2 GmbH gezeichnet. Zwischen den Parteien war zunächst eine Rückzahlung von 110 % des valutierten Anlagebetrages zum 31.12.2016 vereinbart.
Nachdem die Rückzahlung jedoch nicht erfolgte, wandte sich der Anleger an die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte und beauftragte diese, mit der Prüfung und ggf. Durchsetzung seiner Ansprüche. Außergerichtlich und auch im gerichtlichen Verfahren berief sich die Beklagte auf eine sogenannte „qualifizierte Nachrangklausel“ in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen und verweigerte die Auszahlung. Nach Auffassung der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte war diese „Nachrangklausel“ jedoch nicht wirksam in den Vertrag mit einbezogen worden, da es für einen durchschnittlichen Anleger nicht zu erkennen gewesen sei, dass es sich bei der Geldanlage um ein qualifiziertes Nachrangdarlehen handele. Weiter würde die Vereinbarung der Nachrangigkeit des Darlehens nach Auffassung der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte zu einer ungemessenen Benachteiligung des Anlegers führen.
Mit Urteil vom 16.01.2018 bestätigte das Landgericht München I nunmehr diese Auffassung und verurteilte die Grünewerte Wertzins 2 GmbH zur Zahlung von 110 % des valutierten Anlagebetrages nebst Zinsen.
„Auch wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, zeigt es, dass Anleger, die ohne ihr Wissen einen Darlehensvertrag mit qualifizierter Nachrangklausel abgeschlossen haben, unbedingt rechtlichen Rat einholen sollten, wenn sich der Vertragspartner auf die Nachrangklausel beruft“ erklärt Rechtsanwalt Steffen Liebl, Gründungspartner der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte. Es ist jeweils im konkreten Einzelfall zu prüfen, ob es sich bei einer Nachrangklausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen um eine überraschende Klausel handelt und ob der Anleger durch diese Klausel unangemessen benachteiligt wird.
Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte erhält zunehmend Anfragen von Anlegern, die – ohne sich dessen bewusst gewesen zu sein – Darlehensverträge mit einer klauselmäßig geregelten Nachrangigkeit abgeschlossen haben. Auch die oben genannte Entscheidung verdeutlicht, dass diese Anleger nicht rechtlos gestellt sind.
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CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert geschädigten Investoren ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte sind deshalb mit der Funktionsweise von Finanzprodukten der geregelten und ungeregelten Märkte bestens vertraut, als Kapitalmarktrechtspezialisten ausgewiesen und verfügen über langjährige, d.h. zum Teil mehr als zehnjährige, einschlägige Jusitizerfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, sind mit Alexander Kainz (2008) und Thomas Sittner (2017) zwei weitere Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten zwölf Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.
Rechtsanwalt Steffen Liebl, CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaft mbB, Liebigstraße 21, 80538 München, Fon: 089-552 999 50, Fax: 089-552 999 90; Mail: kanzlei(at)cllb.de Web: www.cllb.de
Datum: 25.01.2018 - 15:14 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: István Cocron
Stadt:
München
Telefon: 089/ 552 999 50
Kategorie:
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