Plastiktütenhersteller scheitert vor dem Bundesgerichtshof mit Schadenersatzklage gegen die Deutsch

Plastiktütenhersteller scheitert vor dem Bundesgerichtshof mit Schadenersatzklage gegen die Deutsche Umwelthilfe und deren Geschäftsführer Jürgen Resch

ID: 1574162
(ots) - Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes ist
eine durch BASF unterstützte Schadenersatzklage des
Plastiktütenherstellers Victor in Höhe von mehr als 2,7 Millionen
Euro im Streit um biologisch abbaubare Plastiktüten endgültig
gescheitert - Das über fünf Jahre andauernde Klageverfahren zielte
auf die wirtschaftliche Existenzvernichtung der Deutschen Umwelthilfe
und deren Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch ab - Mit der Klage
sollte ganz offensichtlich die Aufklärungsarbeit zu bestimmten, von
BASF vertriebenen, angeblich umweltfreundlichen Biokunststoffen
verhindert werden

Im Rechtsstreit um angebliche Falschaussagen zu biologisch
abbaubaren Plastiktüten hat der Bundesgerichtshof mit einem Beschluss
vom 9. Januar 2018 die Schadensersatzklage der Victor Güthoff &
Partner GmbH und der Ruppiner Papier- und Folienwerke GmbH gegen die
Deutsche Umwelthilfe (DUH) und deren Bundesgeschäftsführer Jürgen
Resch endgültig abgewiesen (VI ZR 74/17). Zuvor hatten die Richter
des Oberlandesgerichts Köln der Umwelt- und
Verbraucherschutzorganisation umfassend Recht gegeben und die
Revision nicht zugelassen (AZ 15 U 28/14). Gegen die Nichtzulassung
der Revision hatten die Plastiktütenhersteller eine Beschwerde beim
Bundesgerichtshof eingelegt, die nun mit dem Beschluss vom 9. Januar
2018 zurückgewiesen wurde.

Die auf die wirtschaftliche Existenzvernichtung der DUH
ausgerichtete Schadenersatzklage wurde über mehr als fünf Jahre mit
einem unglaublichen Aufwand, dem mehrmaligen Wechseln von Anwälten,
dutzenden Schriftsätzen und insgesamt über zehn Gutachten betrieben.
Die insgesamt drei vorangegangenen Gerichtsverhandlungen des Land-
und Oberlandesgerichts Köln gewann allesamt die DUH. Der Umwelt- und
Verbraucherschutzverband wirft dem Chemiekonzern BASF vor, als
Finanzier fast aller von der Klägerin vorgelegter Gutachten, als


offizielles Partnerunternehmen der Victor-Group und als Zulieferer
der Plastiktütenmaterialien, die wirtschaftliche Vernichtung der DUH
und deren Bundesgeschäftsführers zum Ziel gehabt zu haben. Nach
Einschätzung der DUH versteckte sich der Chemieriese hinter dem
mittelständischen Plastiktütenhersteller Victor, um keinen
Imageschaden bei dem Versuch zu erleiden, sich eines bundesweit
tätigen Umweltschutzverbands und eines seiner Geschäftsführer zu
entledigen.

Der nun abschließend von der DUH gewonnene Mammutprozess zeigt,
mit welchen Mitteln Industriekonzerne versuchen, Umweltverbände und
ihre Repräsentanten einzuschüchtern, die "Greenwashing", z.B. zu den
tatsächlichen Umweltfolgen von Bioplastik aufdecken und
verbrauchertäuschende Aussagen im Rahmen einer ökologischen
Marktüberwachung stoppen.

2012 hatte die DUH auf die irreführende Werbung für Tragetaschen
aus dem Biokunststoff Polymilchsäure (PLA) hingewiesen und die drei
Handelsketten ALDI Nord, ALDI Süd und Rewe wegen der dadurch
praktizierten Verbrauchertäuschung erfolgreich abgemahnt. Alle drei
Unternehmen verkauften Tüten der Victor Group, deren
Materialzulieferer der Chemiekonzern BASF war. Entgegen dem auf den
Tüten vermittelten Eindruck, waren die Bioplastiktüten weder
umweltfreundlicher als herkömmliche Plastiktüten, noch wurden sie
nach einer durch die DUH durchgeführten Umfrage in deutschen
Kompostierungsanlagen regelmäßig kompostiert. Nachdem ALDI Nord, ALDI
Süd und Rewe gegenüber der DUH erklärten, ihre biologisch abbaubaren
Plastiktüten nicht mehr als "100% kompostierbar" zu bewerben und
diese aus dem Sortiment nahmen, wollte sich die Victor Group die
entgangenen Einnahmen in Höhe von 2,7 Millionen Euro ausgerechnet von
der DUH und deren Bundesgeschäftsführer persönlich bezahlen lassen.
"Die Aufklärungsarbeit der DUH über die verheerenden
Umweltbelastungen der Plastiktütenflut und auch über Bioplastiktüten
durchkreuzte anscheinend die Strategie des Chemiekonzerns BASF, der
als Materialzulieferer die angeblich umweltfreundlichen
Bioplastiktüten wohl zum neuen Verkaufsschlager machen wollte. Nur so
ist zu erklären, dass als strategisches Mittel eine Millionenklage
gegen die DUH und mich persönlich gewählt wurde, um unsere
Aufklärungsarbeit zu verhindern. Die Plastiktütenfirmen und ihr
Zulieferer BASF erhalten mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs
die klare Botschaft, dass Umwelt- und Verbraucherverbände auch
weiterhin berechtigt sind, auf Verbrauchertäuschung hinzuweisen. Die
DUH wird weiterhin kritisch über sogenannte Bioplastikprodukte mit
zweifelhaftem oder nicht vorhandenem Umweltnutzen berichten. Wir
lassen uns auch von BASF keinen Maulkorb verpassen", sagt der
DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.

"Fast alle Gutachten im Verfahren gegen die DUH wurden nicht von
der Klägerin, sondern vom Chemiekonzern BASF in Auftrag gegeben. Der
Konzern aus Ludwigshafen entwickelt Biokunststoffe und versucht diese
seit Jahren als vermeintlich ökologische Alternative zu Verpackungen
aus fossilen Rohstoffen auf dem Markt zu platzieren. Dabei geht es
jedoch nicht um die Umwelt, sondern um Profite, denn Biokunststoffe
werden im Vergleich zu normalem Plastik oft zu vielfach höheren
Preisen verkauft. Allerdings können Ökobilanzen bislang keine
gesamtökologischen Vorteile von Biokunststoffen im Vergleich zu
solchen aus fossilem Rohöl belegen. Viele der als biologisch abbaubar
beworbenen Kunststoffe bauen sich unter natürlichen Bedingungen nur
ähnlich langsam ab wie normale Kunststoffe und werden oft auch in
Kompostierungsanlagen nicht kompostiert. Weil die DUH den
Geschäftsinteressen einer ganzen Branche im Wege stand, sollte ein
Exempel statuiert und ein ganzer Verband kaltgestellt werden",
kritisiert Resch.

"Es ist besonders dreist, dass sich Plastiktütenhersteller
entgangene Gewinne ausgerechnet von denjenigen auszahlen lassen
wollten, die Aussagen zur Umweltfreundlichkeit von Bioplastiktüten
als falsch entlarvten. Die Entscheidung des Bundesgerichtshofes
stärkt Umwelt- und Verbraucherschutzverbände in ihrer Arbeit und
zeigt, dass selbst Millionenklagen nicht zur Einschüchterung taugen",
sagt Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in dem Rechtsstreit
vertrat. Der am 9. Januar 2018 vom Bundesgerichtshof verkündete
Beschluss ist rechtskräftig.

Links:

Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 9.1.2018 zur Klage der
Victor Güthoff & Partner GmbH und der Ruppiner Papier- und
Folienwerke GmbH gegen die DUH: http://l.duh.de/p180126

Zum Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 9.2.2017:
http://l.duh.de/p180126

Mythenpapier zu Biokunststoffen: http://l.duh.de/p180126

Weitere Informationen zum Thema Bioplastik: www.duh.de/bioplastik

Informationen zu Plastiktüten:
http://www.duh.de/themen/recycling/verpackungen/plastiktueten/



Kontakt:

Jürgen Resch, DUH-Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de

Thomas Fischer, Leiter Kreislaufwirtschaft
0151 18256692, fischer@duh.de

Prof. Dr. Remo Klinger, Rechtsanwalt Geulen & Klinger
0171 2435458, klinger@geulen.com

DUH-Pressestelle:

Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf
030 2400867-20, presse@duh.de

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Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell

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Datum: 26.01.2018 - 12:13 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kategorie:

Umwelttechnologien



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