KOLB / BÖGEL: Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes stärkt den Wettbewerb
KOLB / BÖGEL: Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes stärkt den Wettbewerb
Offensichtlich hatte der frühere Arbeitsminister Olaf Scholz bei Erlass der Verordnung über den Mindestlohn für Postdienstleistungen mehr das gewünschte Ziel und weniger ein rechtsstaatlich einwandfreies Verfahren im Blick. Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes ist konsequent und stärkt den Wettbewerb.
Es wäre zu begrüßen, wenn damit das Thema Mindestlohn für den Bereich der Postdienstleistungen abschließend erledigt wäre. Der Verlust von mehr als 7.000 Arbeitsplätzen bei den Konkurrenten der Deutschen Post AG seit Einführung des Postmindestlohnes spricht eine deutliche Sprache und ist ein Plädoyer für mehr Mut zur Marktöffnung.
Sollte seitens der Post ein neuer Antrag für einen Mindestlohn gestellt werden, gilt das in der Koalition verabredete Verfahren: Einstimmigkeit im Tarifausschuss und einvernehmliche Regelung im Kabinett.
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Datum: 29.01.2010 - 16:07 Uhr
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