Abzocke am Geldautomaten: Bundesregierung muss Verordnung und Aufsicht reformieren
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Abzocke am Geldautomaten: Bundesregierung muss Verordnung und Aufsicht reformieren
Die Abzocke von Bankkunden zeigt: Die Bundesregierung muss handeln. Bankkunden muessen bei der Abhebung von Bargeld auf einen Blick am Geldautomaten erkennen koennen, welche Kosten auf sie zukommen. Auch nach der EU-Zahlungsdiensterichtlinie ist eine klare und eindeutige Preis-Information der Verbraucher vor Inanspruchnahme einer Dienstleistung geboten. Praktisch und unkompliziert geschieht dies nur unmittelbar am Geldautomaten.
Und noch etwas wird deutlich: Die Gewerbeaufsichtsaemter der Staedte und Gemeinden sind ueberfordert, wenn es darum geht, klare Preisinformationen durchzusetzen und die Einhaltung der Preisangabenpflicht zu kontrollieren. Bereits eine Untersuchung der Zeitschrift Finanztest vom vergangenen Jahr zeigte:
Preisaushaenge und Preisverzeichnisse in den Kreditinstituten sind oft unvollstaendig oder fehlen ganz. Um zum Beispiel die Einhaltung der neuen Regelungen zu Lockvogelangeboten bei der Werbung mit Kreditkonditionen zu kontrollieren, fehlt den Mitarbeitern oft die Sachkenntnis. Nach der neuen Regelung muessen zwei Drittel der Verbraucherkredite zum beworbenen Zinssatz ausgegeben werden. Weil diese Regelung fuer bundesweit agierende Kreditinstitute gilt, muss die Preisaufsicht im Bereich der Finanzdienstleistungen auch bundesweit bei der Bundesanstalt fuer Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gebuendelt werden.
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Datum: 29.01.2010 - 20:07 Uhr
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