Baugewerbe: Hände weg von der VOB! / Zusammenfassung in einer Vergabeverordnung bedeutet das Ende des bewährten Vergaberechts!
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die neue Bundesregierung die von den fachkundigen Vergabeausschüssen
erarbeiteten Vergaberegelungen durch eine Vergabeverordnung ersetzen
möchte. Die in dem entsprechenden Papier der Koalitionsarbeitsgruppen
enthaltene Formulierung lässt Schlimmstes befürchten." Mit diesen
Worten kommentierte der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des
Deutschen Baugewerbes, Felix Pakleppa, die jüngst bekannt gewordenen
Papiere.
Pakleppa weiter: "Wer die VOB abschaffen möchte - und das wäre die
Konsequenz einer solchen Vergabeverordnung - hat keine Ahnung von den
Abläufen im öffentlichen Bau. Die VOB ist die Garantie für eine
praxisgerechte und unbürokratische Vergabe in der Bauwirtschaft. Im
dem rund 1.000 Seiten starken Werk beinhalten rund 900 Seiten die
technischen Normen. Hier stellt sich die Frage, ob das
Wirtschaftsministerium zukünftig sämtliche technische Normen regeln
und in ein Gesamtwerk übernehmen möchte.
Der Aufbau des Vergaberechts mit der Gesetzesebene, der
Verordnungsebene und den Vergabe- und Vertragsordnungen ist den
Anwendern in der Praxis vertraut. Insbesondere bei kleineren Vergaben
unterhalb der EU-Schwellenwerte, das sind 98 % aller Vergaben im
Baubereich, wenden Bund, Länder und Kommunen die VOB an. Grund
hierfür ist, dass sie aktiv an der Erarbeitung der Regelwerke
beteiligt waren. Die Akzeptanz des Vergaberechts in seiner
derzeitigen Form wird durch den jetzigen Aufbau und die paritätische
Besetzung der Vergabeausschüsse sichergestellt und kann nur im
bestehenden System erhalten bleiben.
Daher fordern wir die Koalitionäre auf, den entsprechenden Passus
zu streichen und sich zum Erhalt der VOB im bewährten System zu
bekennen."
Pressekontakt:
Dr. Ilona K. Klein
Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Zentralverband Deutsches Baugewerbe
Kronenstr. 55-58
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Datum: 01.02.2018 - 11:04 Uhr
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