Gefährlicher Hahn
(LifePR) - Nach dem Angriff eines aggressiven Hahns müssen die Besitzer des Tieres einem Bauaufseher rund 37.500 Euro Schmerzensgeld und Schadensersatz zahlen. Der Kläger war mit Straßenbauarbeiten in der Nähe des Grundstücks der Beklagten im Landkreis Ebersberg beschäftigt. Er sei von dem Hahn angegriffen worden und beim Ausweichversuch rückwärts über die Straßenkante gestolpert und habe sich dabei einen Wirbel gebrochen. Das Landgericht hatte in erster Instanz die Besitzer des Hahns zwar nur zu 10.000 Euro Schmerzensgeld sowie Schadensersatz verurteilt, aber zugleich festgestellt, dass sie dem Kläger sämtlichen künftigen materiellen und immateriellen Schaden aus dem Vorfall ersetzen müssten. Nunmehr haben sich die Parteien in zweiter Instanz auf einen höheren Betrag geeinigt, allerdings kann dieser Vergleich derzeit noch widerrufen werden, erklären ARAG Experten.
Unternehmensinformation / Kurzprofil:Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 07.02.2018 - 09:54 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1578137
Anzahl Zeichen: 893
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Kategorie:
Diese Pressemitteilung wurde bisher
507 mal aufgerufen.
Ostern ist für viele Familien vor allem ein Anlass zum Feiern, Reisen und Schenken. Doch manche Situationen rund um die Feiertage und Osterbräuche beschäftigen am Ende Gerichte. Mal geht es um beschädigte Reisedokumente, um die Bezeichnung eines ...
Reisepass ist kein Notizbuch
Vor einer Auslandsreise hat ein 22-Jähriger in seinem Reisepass handschriftliche Notizen zu Ein- und Ausreisedaten vermerkt und diese Seiten später herausgerissen. Als er bei der Ausreise am Flughafen seinen Pass vorle ...
Die Osterferien stehen vor der Tür und für viele beginnt damit die erste längere Autofahrt des Jahres, oft auch über die Grenzen Deutschlands hinaus. Beliebte Begleiter sind für immer mehr Autofahrer sogenannte Dashcams. Sie zeichnen das Verkehr ...