ARAG Recht schnell…
Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick
Eine Fluggesellschaft kann sich nicht auf einen außergewöhnlichen Umstand berufen, wenn die Verspätung eines Fluges maßgeblich auf ihre eigene organisatorische Entscheidung zurückgeht. Das hat laut ARAG Experten der Europäische Gerichtshof klargestellt. In dem konkreten Fall entschied sich die Fluggesellschaft dazu, auf verspätete Fluggäste zu warten, was zu einer erheblichen Verzögerung führte, für die Ansprüche geltend gemacht werden durften (Az.: T-656/24).
+++ Mitverschulden durch Parken +++
Wer mit seinem geparkten Auto eine Durchfahrt versperrt, muss damit rechnen, eine Mitschuld zu tragen, wenn es durch das Falschparken zum Unfall kommt. Im konkreten Fall parkte ein Fahrzeug auf einem Parkplatz an einer Stelle, die für die Durchfahrt zur nächsten Parkreihe vorgesehen war. Beim Befahren des Parkplatzes kollidierte eine Frau mit diesem parkenden Auto. Den Schaden von mehr als 6.000 Euro wollte die Falschparkerin von der Verursacherin erstattet bekommen. Doch das Amtsgericht München entschied laut ARAG Experten, dass die parkende Frau eine Mitschuld von einem Fünftel tragen musste, weil auch vom geparkten Wagen eine Betriebsgefahr ausgehe (Az.: 344 C 8946/25).
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Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA und Kanada – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 6.100 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 2,8 Milliarden €.
Jennifer Kallweit
Konzernkommunikation/Marketing ARAG SE
Fachreferentin Kommunikation/Verbraucher-PR
Telefon: 0211 963-3115
E-Mail: Jennifer.Kallweit(at)ARAG.de
Datum: 25.03.2026 - 09:04 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2205091
Anzahl Zeichen: 1341
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Jennifer Kallweit
Stadt:
Düsseldorf
Telefon: 02119633115
Kategorie:
Recht und Verbraucher
Meldungsart: Unternehmensinfos
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 25.03.2026
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