Piccor AG: Schneeballsystem? Geschädigte Anleger sollten Ansprüche prüfen lassen

Piccor AG: Schneeballsystem? Geschädigte Anleger sollten Ansprüche prüfen lassen

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(firmenpresse) - München, 08.02.2018 – Nach diversen Presseberichten handelt es sich bei den rund um die Piccor AG angebotenen Anlagegeschäften (Piccor, Picam, Picox) um ein mutmaßliches Schneeballsystem. Diverse Anlagevermittler hatten für die Piccor AG und die zu ihrem Geflecht gehörenden Gesellschaften insgesamt rund 300 Mio. Euro bei Privatanlegern eingesammelt. Zuletzt wurden die Anleger, die auf eine Rückzahlung ihrer Anlagegelder hofften, allerdings immer wieder vertröstet.

Die versprochenen, ungewöhnlich hohen Gewinne von bis zu 20 % sollten angeblich mit einem computergestützten Handel von Futures verdient werden, der laut "Handelsblatt" über die Schweiz und Liechtenstein abgewickelt werden sollte. Die schweizerische Finanzmarktaufsicht FINMA hatte die Piccor AG jedoch bereits am 16.01.2017 auf die Warnliste gesetzt. Am 07.02.2018 meldeten schließlich verschiedene Medien, dass es Durchsuchungen in München, Berlin, Leipzig und der Schweiz gegeben habe. Danach geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass es sich um ein Schneeballsystem handelt.

Franz Braun, Partner in der auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte rät betroffenen Anlegern deshalb, ihre Ansprüche unbedingt zeitnah prüfen zu lassen. „Möglicherweise kommt eine Kündigung und sofortige Rückzahlung in Betracht. In jedem Fall sollte daneben auch eine etwaige Berater- bzw. Vermittlerhaftung geprüft werden.“ meint Braun.

Insbesondere in den Fällen, in denen der Berater die Verlustrisiken zwar nicht verschwiegen hat, diese aber jedenfalls verharmloste, stellt dies nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gegebenenfalls, d.h. abhängig vom Kenntnisstand des Anlegers und den sonstigen Umständen des Einzelfalls, eine Pflichtverletzung dar. Dann kann der Anleger vom Berater regelmäßig die Zahlung des angelegten Betrags und seinen Schaden ersetzt verlangen.


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CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert geschädigten Investoren ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte sind deshalb mit der Funktionsweise von Finanzprodukten der geregelten und ungeregelten Märkte bestens vertraut, als Kapitalmarktrechtspezialisten ausgewiesen und verfügen über langjährige, d.h. zum Teil mehr als zehnjährige, einschlägige Jusitizerfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, sind mit Alexander Kainz (2008) und Thomas Sittner (2017) zwei weitere Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten zwölf Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.




PresseKontakt / Agentur:

Franz Braun, CLLB Rechtsanwälte, Liebigstr. 21, 80538 München, Fon: 089/ 552 999 50, Fax: 089/552 999 90; Mail: braun(at)cllb.de Web: www.cllb.de



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Datum: 08.02.2018 - 16:29 Uhr
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Ansprechpartner: István Cocron
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Telefon: 089/ 552 999 50

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Recht und Verbraucher


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