Problem Kühlgeräteentsorgung: Bundesregierung muss vorbildliche europäische Entsorgungsstandards verbindlich festlegen
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den Klimawandel mit jährlich bis zu einer Million Tonnen
CO2-Äquivalente an - Behörden schauen weg - Deutsche Umwelthilfe
fordert von der Bundesregierung ein sofortiges Ende des
Entsorgungsnotstandes bei Kühlgeräten - Vorbildliche europäische
Entsorgungsstandards müssen vollständig in die Behandlungsverordnung
übernommen und verpflichtend werden
Deutschland stellt sich gerne international als Vorbild beim
Recycling dar. Bis heute zehrt die Bundesregierung von den früheren
Übererfüllungen europäischer Standards und umweltpolitischen Erfolgen
durch den ehemaligen Bundesumweltminister Klaus Töpfer. Die Deutsche
Umwelthilfe (DUH) stellt fest, dass viele deutsche Recyclingstandards
inzwischen überholt sind. Besonders problematisch ist die Situation
bei der Entsorgung FCKW-haltiger Kühlgeräte, denn aufgrund veralteter
Entsorgungsstandards und unsachgemäßer Praktiken gelangen jährlich
bis zu eine Million Tonnen CO2-Äquivalente in die Atmosphäre und
lassen die von Deutschland festgelegten Klimaschutzziele in noch
weitere Ferne rücken.
Auf dieses Problem weist die DUH bereits seit vielen Jahren hin.
Inzwischen sind viele EU-Staaten am unterdurchschnittlichen deutschen
Entsorgungsstandard für Kühlgeräte vorbeigezogen. Europäische
Normungsgremien haben exzellente Entsorgungsstandards (EN 50625-2-3
und TS 50625-3-4) erarbeitet, die aber bezeichnenderweise von der
bisherigen Bundesregierung nicht berücksichtigt wurden. Die DUH
fordert von einer neuen Bundesregierung, diese europäischen Standards
verbindlich in die Behandlungsverordnung für Elektro- und
Elektronikgeräte aufzunehmen. Diese wird aktuell erarbeitet und soll
Anforderungen an die Behandlung von Altgeräten, einschließlich der
Verwertung, des Recyclings und der Vorbereitung zur Wiederverwendung
festlegen.
Das bisherige Regelwerk zur Entsorgung von Kühlgeräten - die
Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) - ist
veraltet und beinhaltet große Spielräume zum Betrügen bzw. erschwert
eine wirksame Kontrolltätigkeit der Behörden. Diese Spielräume werden
nach Einschätzung des Umwelt- und Verbraucherschutzverbandes auch mit
dem aktuell vorliegenden Entwurf der überarbeiteten TA Luft jedoch
nicht geschlossen. Vertreter des Bundesumweltministeriums
argumentieren zudem, dass die TA Luft nicht das geeignete Regelwerk
sei, um im Detail technische Entsorgungsnormen und Auditprozesse für
Kühlgeräte festzulegen.
"Da das Bundesumweltministerium die vollständige Übernahme
vorbildlicher europäischer Entsorgungsstandards für Kühlgeräte in die
TA Luft bisher verweigert, ist zu befürchten, dass eine erneute
schwarz-rote Bundesregierung den fatalen Kurs zu Lasten des
Klimaschutzes beibehält. Hinzu kommt, dass neue Regelungen in der TA
Luft erst nach fünf Jahren für Altanlagen gelten sollen. Dadurch
würde das Problem der unsachgemäßen Entsorgung FCKW-haltiger
Kühlgeräte, selbst bei einer vollen Integration europäischer
Entsorgungsstandards, unnötigerweise weiter verschleppt", erklärt der
DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Nach Reschs Einschätzung
führt daher kein Weg an der nationalen Übernahme der europäischen
Entsorgungsstandards EN 50625-2-3 und TS 50625-3-4 in der
Behandlungsverordnung vorbei.
EU-Länder, wie Frankreich, die Niederlande, Luxemburg, Irland,
Österreich und die Schweiz setzen bereits Maßstäbe beim
Kühlgeräterecycling, weil sie die europäischen Entsorgungsstandards
EN 50625-2-3 und TS 50625-3-4 gesetzlich festgelegt oder über ihre
nationalen Rücknahmesysteme verbindlich vorgegeben haben. Dort müssen
die Entsorger von Kühlgeräten Nachweise erbringen, was an behandelten
Geräten in die Anlagen reingeht und wie viel Kälte- und Treibmittel
aus den Kühlschränken und Truhen tatsächlich rausgeholt wird. Zudem
werden Mindestentnahmemengen von Klimagasen verbindlich
vorgeschrieben. Solche Vorgaben fehlen bislang in Deutschland und
führen zu einer unsachgemäßen Kühlgeräteentsorgung in der Breite.
Hintergrund:
Die im Kühlmittel und der Isolierung enthaltenen FCKW eines
Kühlschranks besitzen ein Treibhauspotenzial von 2,8 Tonnen CO2. Das
entspricht dem CO2-Ausstoß eines Mittelklasse-Fahrzeugs mit einer
jährlichen Fahrleistung von 15.000 Kilometern. Durch die Vorgabe
kontrollierbarer Entsorgungsstandards beim Kühlgeräterecycling kann
ohne großen Aufwand und ohne teure Förderprogramme jährlich die
Freisetzung von Klimagasen in der Größenordnung von bis zu einer
Millionen Tonnen CO2-Äquivalente verhindert werden. Exzellente
europäische Entsorgungsstandards sind die Normen EN 50625-2-3 und TS
50625-3-4, die bereits in anderen europäischen Ländern vorgeschrieben
werden.
Links:
Das Hintergrundpapier zur Kühlgeräteentsorgung auf Deutsch und
Englisch sowie weitere Informationen finden Sie unter:
http://l.duh.de/kuehlgeraete
Stellungnahme der DUH zum Entwurf der TA Luft finden Sie unter:
http://l.duh.de/p180219
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de
Thomas Fischer, Leiter Kreislaufwirtschaft
030 2400 867 43, 0151 18256692, fischer@duh.de
DUH-Pressestelle:
Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf
030 2400867-20, presse@duh.de
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Datum: 19.02.2018 - 13:06 Uhr
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