CS Euroreal: Landgericht Essen gibt Anlegerklage gegen Vermittler in wesentlichen Punkten statt

CS Euroreal: Landgericht Essen gibt Anlegerklage gegen Vermittler in wesentlichen Punkten statt

ID: 1582164

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(firmenpresse) - Das Landgericht Essen gab einer Klage einer Anlegerin des Fonds CS Euroreal gegen das vermittelnde Anlageberatungsunternehmen in wesentlichen Punkten statt. Der Klägerin stand ursprünglich ein erheblicher Geldbetrag zur Verfügung. Ihr Anlageberater riet ihr, ihr Geld in dem offenen Fonds CS Euroreal anzulegen. Eine gewisse Zeit darauf folgte die Aussetzung der Rücknahme der Anteilsscheine. Die Klägerin fühlte sich falsch beraten. Im Zuge des Gerichtsverfahrens wurde dem Anlageberatungsunternehmen vorgeworfen, dass nicht vollständig über die mit dem Fonds typischerweise verbundenen Anlagerisiken aufgeklärt wurde. Denn der Anlageberater klärte die Klägerin nicht über das den offenen Fonds typischerweise anhaftende Risiko der Aussetzung der Rücknahme der Anteilsscheine auf. Mit ihrer Klage forderte die Klägerin von dem Anlageberatungsunternehmen Schadensersatz. Das Landgericht Essen stellte fest, dass die Klage überwiegend begründet ist. Dabei vertrat das Landgericht Essen die Ansicht, dass ein Anlageberater grundsätzlich verpflichtet ist, über alle Umstände sachlich richtig und vollständig zu unterrichten, die für die Entschließung eines Anlegers von wesentlicher Bedeutung sein könnten. Rechtsanwalt Ralf Renner äußerte sich in diesen Zusammenhängen: „Diese Entscheidung des Landgerichts Essen setzt die in Fragen von Aufklärungspflichten anlegerfreundliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs fort. Diese Entscheidung wird anderen Anlegern Mut machen, die richtigen Schritte zu gehen.“

Vgl. Sie auch:
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Datum: 20.02.2018 - 09:03 Uhr
Sprache: Deutsch
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Fonds


Meldungsart: Erfolgsprojekt
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 20.02.2018

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