FHH Fonds Nr. 39 MS Andino MA Algarrobo: LG Heidelberg verurteilt Finanzdienstleister zur Rückabwicklung
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FHH Fonds Nr. 39 MS Andino MA Algarrobo:
Landgericht Heidelberg verurteilt Finanzdienstleister zur Rückabwicklung

(firmenpresse) - Das Landgericht Heidelberg verurteilte einen Finanzdienstleister wegen Falschberatung in Zusammenhängen der Beteiligung an dem Fonds FHH Fonds Nr. 39 MS Andino MA Algarrobo zur Rückabwicklung. Dem Kläger stand ursprünglich ein erheblicher Geldbetrag zur Verfügung. Sein Anlageberater riet ihm die Zeichnung einer Beteiligung an dem Fonds FHH Fonds Nr. 39 MS Andino MA Algarrob. Der Fonds ist mit Chancen und Risiken verbunden. Chancen liegen u.a. in der Perspektive, Gewinne zu erwirtschaften, sei es durch Ausschüttungen oder eine Steigerung des Beteiligungsvermögens. Doch sind das Chancen, die nicht garantiert werden können. Demgegenüber besteht u.a. sogar ein Totalverlustrisiko für das eingesetzte Kapital. Der Anleger war der Ansicht, durch den Anlageberater falsch beraten worden zu sein. Mit seiner Klage forderte der Kläger Schadensersatz. Die Beklagte konnte die Vermutung für aufklärungsrichtiges Verhalten nicht widerlegen. Im Ergebnis folgte das Landgericht Heidelberg der Argumentation des anwaltlich vertretenen Klägers und verurteilte den Finanzdienstleister zum Schadensersatz. Demgemäß wird bei Vorteilsausgleichung rückabgewickelt. Damit wurde das Ziel des Klägers erreicht. Rechtsanwalt Ralf Renner äußerte sich in diesen Zusammenhängen: „Diese Entscheidung des Landgerichts setzt die in Fragen von Aufklärungspflichten anlegerfreundliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs fort. Diese Entscheidung wird anderen Anlegern Mut machen, die richtigen Schritte zu gehen.“
Vgl. Sie auch:
http://www.kanzlei-renner.de/Fondshaus_Hamburg_FHH_Fondshaus_Hamburg.html
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Das Spezialgebiet von Rechtsanwalt Ralf Renner sind geschlossener Fonds, in dem er über umfassende jahrelange Erfahrungen verfügt. In diesen Zusammenhängen treten Anleger an einen Rechtsanwalt heran, wenn sie bei der Fondszeichnung nicht zutreffend informiert und nicht richtig beraten fühlen. Denn ein Anlageberater hat über alle Umstände, die für Anlageentscheidung des Kunden wesentlich sind, zutreffend, verständlich und vollständig zu informieren. Schadensersatzansprüche sollten geprüft werden, wenn auf die Anlagerisiken nicht genügend hingewiesen wurde. In jedem Fall ist eine Einzelfallprüfung geboten. Ein erfahrener Rechtsanwalt kann feststellen, ob Schadensersatzansprüche bestehen und wie hoch die Chancen für eine erfolgreiche Durchsetzung sind.
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Datum: 16.02.2018 - 08:48 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kategorie:
Fonds
Meldungsart: Erfolgsprojekt
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 16.02.2018
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