Klage im Fall Schulze Föcking: Verbot der Schweinehaltung für Familienbetrieb gefordert
ID: 1582273
(ARIWA) hat am 9. Februar 2018 beim Verwaltungsgericht Münster Klage
gegen den Kreis Steinfurt eingereicht. Der Vorwurf: Das Veterinäramt
des Kreises nimmt tierschutzrechtliche Verstöße in der Schweinemast
Schulze Föcking nicht ernst. Im Familienbetrieb der
nordrhein-westfälischen Landwirtschaftsministerin hatte zuvor der
Verein tierretter.de tierquälerische Zustände aufgedeckt und im Juli
2017 veröffentlicht. Grundlage der Klage ist das
Tierschutz-Verbandsklagerecht, für das ARIWA in Nordrhein-Westfalen
anerkannt ist. Die Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt
finanziert dieses Verfahren.
Zunächst hatte ARIWA das zuständige Veterinäramt aufgefordert,
nach § 16a des Tierschutzgesetzes einzuschreiten und dem Betreiber
die Haltung von Schweinen zu untersagen. Weiterhin fordert die
Tierschutzorganisation vom Veterinäramt, ihr Akteneinsicht in die
tierschutzrelevanten Unterlagen zu gewähren - einschließlich der
Vorgänge bei Kontrollen des Betriebs. Das Veterinäramt hat jedoch
beides abgelehnt.
»Die Verstöße im Familienbetrieb der NRW-Agrarministerin Schulze
Föcking sind aus unserer Sicht gravierende Vergehen gegen das
Tierschutzgesetz«, sagt Mahi Klosterhalfen, Geschäftsführer der
Albert Schweitzer Stiftung. »Die Aufnahmen zeigen, dass viele Tieren
unter starken und lang anhaltenden Schmerzen leiden mussten.
Wenigstens können wir jetzt nach dem fruchtlosen Austausch mit den
Behörden eine gerichtlich neutrale Klärung des Falls ermöglichen.«
Am 12. Juli 2017 hatte stern TV Filmaufnahmen gezeigt, die
Tierschutzaktivisten im März und Juni im Betrieb Schulze Föcking
gemacht hatten. Zu sehen waren Schweine mit Bissverletzungen,
handtellergroßen, eitrigen Wunden sowie schweren Entzündungen u. a.
von Gelenken. Die Tiere wurden offenbar zu spät und ungenügend
versorgt.
Das Veterinäramt in Steinfurt gab hingegen an, bei einer Kontrolle
der Ställe keine Tierschutzverstöße festgestellt zu haben. Da das
Veterinäramt letztlich der Landwirtschaftsministerin unterstellt ist,
sind dessen Kontrollen laut Klosterhalfen wegen Befangenheit jedoch
untauglich. »Verstößt der Familienbetrieb einer
Landwirtschaftsministerin in beträchtlicher Weise gegen das
Tierschutzrecht, ist das schon skandalös«, so Klosterhalfen. »Für
erhebliche Mängel im Haltungssystem sowie eine verzögerte und
unzureichende tierärztliche Behandlung muss auch der Betrieb Schulze
Föcking zur Rechenschaft gezogen werden.«
Pressekontakt:
Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt
Andreas Grabolle
Tel.: 030 - 400 54 68 15
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Datum: 20.02.2018 - 10:11 Uhr
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