Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu Diesel-Fahrverboten mit Augenmaß umsetzen
Statement von IHK-Hauptgeschäftsführer Heino Klingen
(PresseBox) - ?Das Bundesverwaltungsgericht hat mit seinem Urteil den Kommunen eine zusätzliche Option an die Hand gegeben, um die Schadstoffbelastung in verkehrsreichen Städten zu senken. Es ist jetzt ihre Aufgabe, Vorkehrungen für bessere Luft so abzustimmen, dass die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibt. Dabei gilt es vor allem zu berücksichtigen, dass rund drei Viertel der gewerblich genutzten Fahrzeuge mit Dieselantrieb unterwegs sind. In die Entscheidungsfindung sollte auch eingehen, dass wir den Diesel künftig weiterhin brauchen, um die CO2-Ziele zu erreichen. Im Übrigen ist zu bedenken, dass der Diesel immer sauberer geworden ist und die Stickoxidbelastung deshalb in den vergangenen Jahren deutlich verringert werden konnte.?
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:Unternehmensinformation / Kurzprofil:Bereitgestellt von Benutzer: PresseBox
Datum: 27.02.2018 - 15:55 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1585038
Anzahl Zeichen: 804
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Kategorie:
Diese Pressemitteilung wurde bisher
396 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"
Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu Diesel-Fahrverboten mit Augenmaß umsetzen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Industrie- und Handelskammer des Saarlandes (
Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum
Haftungsauschluß (gemäß
TMG - TeleMedianGesetz) und dem
Datenschutz (gemäß der
DSGVO).
Die durch den Iran-Krieg deutlich gestiegenen Energie- und Finanzierungskosten haben der Stimmung in der Saarwirtschaft im März einen spürbaren Dämpfer verpasst. Das signalisieren die Rückmeldungen der Unternehmen zur aktuellen Geschäftslage und ...
Über das saarlandweite Unterstützungsangebot „KMU Runder Tisch“ erhalten Unternehmen Unterstützung, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden. Das 2021 auf Initiative der IHK Saarland gestartete Projekt wird gemeinsam von IHK, Mini ...
„Der leichte Rückgang der Arbeitslosigkeit im Februar entspricht weitgehend dem saisonalen Verlauf – er ist daher kein Zeichen für eine nachhaltige Trendwende. Zwar fällt die Entlastung diesmal etwas stärker aus, doch der Druck auf den Arbeit ...