Rheinische Post: Rechtsgutachten sieht Kinderrechte durch Neuregelung zum Familiennachzug verletzt
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verstößt einem Rechtsgutachten im Auftrag des Deutschen
Kinderhilfswerk zufolge gegen die Rechte von Kindern. Demnach
verletzt das von Union und SPD verabschiedete Gesetz Artikel 6 des
Grundgesetzes, Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention
sowie Artikel 3 und 10 der UN-Kinderrechtskonvention. "Der
Gesetzgeber vergisst, dass die UN-Kinderrechtskonvention
innerstaatliches Recht darstellt", sagte Anne Lütkes, Vizepräsidentin
des Deutschen Kinderhilfswerks, der in Düsseldorf erscheinenden
"Rheinischen Post" (Donnerstagausgabe). Die Handelnden seien
verpflichtet, das Kindeswohl vorrangig zu behandeln. "Das Kindeswohl
war bei der Verabschiedung des Gesetzes zum Familiennachzug nicht
Gegenstand der Diskussion und der Entscheidung", sagte die Juristin.
Union und SPD hatten Anfang Februar beschlossen, dass subsidiär
geschützte Flüchtlinge, also jene mit einem zeitlich begrenzten
Aufenthaltsstatus, bis Ende Juli weiterhin keine Familienangehörigen
nach Deutschland holen dürfen. Ab dem 1. August soll dann aus
humanitären Gründen monatlich insgesamt 1000 Ehepartnern, Kindern
oder Eltern eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden können. Der
Paragraf 22 des Aufenthaltsgesetzes, wonach Ausländern aus dringenden
humanitären Gründen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden kann,
soll weiterbestehen. Aus Sicht Lütkes' reicht das nicht: "Die Praxis
der vergangenen zwei Jahre hat gezeigt, dass die Härtefallklausel nur
äußerst selten in besonderen Ausnahmefällen zum Zuge kommt und damit
den Kindern nicht hilft, ihre Familie nach Deutschland zu holen." Am
Freitag wird der Bundesrat über das von Union und SPD beschlossene
Gesetz abstimmen. Unter den von Grünen mitregierten Ländern gibt es
den Versuch, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Bislang zeichnet
sich dafür aber nicht die notwendige Mehrheit ab.
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Datum: 01.03.2018 - 00:00 Uhr
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